Ein Kulmbacher, der wegen einer Reifenstecherei vor Gericht stand, wollte lieber selbst bestraft werden, als den wahren Täter preiszugeben.
Angeblich wusste der Angeklagte genau, wer die Reifen des Fahrzeugs eines früheren Kumpels zerstochen hatte. Sagen wollte er es vor Gericht aber nicht. Also wurde er verurteilt, denn er hatte sich schließlich auch mit der Tat gebrüstet.
Drei Reifen am Auto waren platt
Das Opfer, ein 21-jähriger Berufskraftfahrer aus Himmelkron, staunte nicht schlecht, als er am 24. Februar dieses Jahres von der Nachtschicht nach Hause kam. Drei Reifen seines Autos waren platt. Erst bei genauerem Hinsehen konnte er die Einstiche feststellen. Den Schaden bezifferte er auf rund 200 Euro.
"Ich weiß, dass ich es nicht war", sagte der angeklagte 28-Jährige vor Gericht. Der Geschädigte sei früher mal ein Kumpel gewesen, später habe es Meinungsverschiedenheiten gegeben. Wie oft in solchen Fällen steckte eine Frau dahinter. Im konkreten Fall eine 17-jährige Verkäuferin aus Bayreuth, mit der zuerst der Kumpel, später dann der Angeklagte eine "lose Beziehung" unterhielt.
"Große Fresse - nichts dahinter"
Die junge Frau war auch die einzige Zeugin in dem Verfahren. Nach dem Vorfall hatte sie der Angeklagte zusammen mit einem unbekannten Dritten zu Hause abgeholt, als im Auto von den zerstochenen Reifen die Rede war. Da habe der Angeklagte, also ihr damaliger Freund, selbst gesagt, dass er es gewesen sei. Getreu dem Motto "Große Fresse und nichts dahinter", so die Zeugin wörtlich, habe sie die Sache erst gar nicht ernst genommen. Trotzdem kam diese Geschichte irgendwie zu den Polizeiakten und jetzt vor Gericht.
Sicher war sich aber auch der Geschädigte, dass der Angeklagte ihm die Reifen zerstochen hatte. "Wer sollte es denn sonst gewesen sein?", fragte er vor Gericht. Der Angeklagte sei der einzige gewesen, mit dem er damals Knatsch hatte. "Für mich kommt kein anderer in Frage", sagte der Mann in seiner Zeugenaussage. Dem gegenüber steht seine polizeiliche Aussage, in der er noch geäußert hatte, dass er keinen Tatverdacht habe. Aufgeklärt werden konnte dieser Widerspruch allerdings nicht.
Seltsame Moral
Er wisse natürlich schon, wer es war, platzte es plötzlich aus dem Angeklagten heraus. Er sage es aber nicht. "Lieber nehme ich eine Strafe an, als jemanden anderes zu verraten", lautete die seltsame Moral des Mannes. Wenn überhaupt, dann werde er dies persönlich klären.
Staatsanwalt Stefan Kolb schenkte dieser Einlassung keinen Glauben. Er sah den Vorwurf als bestätigt an, zumal die Zeugin keinen Belastungseifer gezeigt hatte. Kolb forderte die letztlich auch verhängte Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro (40 Tagessätze zu je 40 Euro) wegen Sachbeschädigung.
Auch Richterin Sieglinde Tettmann folgte dieser Argumentation. Das Gericht glaube der Zeugin, ein anderer Name sei nie im Spiel gewesen. Nachvollziehbar sei es zwar schon, wenn man einen anderen nicht reinreiten möchte, sagte die Richterin. Sie sagte aber auch: "Wenn es der Angeklagte uns nicht sagen will, wer es seiner Meinung nach war, dann können wir auch keine weiteren Ermittlungen tätigen."