Alles Radfahrer im Ministerium?
Autor: Peter Müller
Kulmbach, Dienstag, 02. Juni 2015
Am 1. April (kein Scherz!) ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die öffentlich bislang kaum diskutiert wird, aber vielen Autofahrern, vor allem -käufern, gehörig stinkt. Sie betrifft das so genannte Kurzzeitkennzeichen.
Mit diesem Kennzeichen konnten bislang unkompliziert Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten durchgeführt werden. Eine schriftliche Bestätigung über die Verkehrssicherheit des Autos reichte dafür aus.
Jetzt wird das Kennzeichen aber nur noch vergeben, wenn das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt ist und eine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen werden kann. Für Gebrauchtwagen-Käufer ist Schluss mit der Möglichkeit, ein gut erhaltenes Schätzchen auch ohne TÜV-Plakette auf eigener Achse nach Hause zu chauffieren.
Der Gipfel: Manche Landratsämter verlangen dem Vernehmen nach sogar einen Kaufvertrag. Dumm nur, dass meist erst eine Probefahrt darüber entscheidet, ob man das Fahrzeug erwirbt oder nicht.
Laut Bundesverkehrsministerium wurden die Kennzeichen missbraucht.
Alles Radfahrer im Ministerium? Sicher nicht, aber wer klopft denen eigentlich auf die Finger, von Bloggern in einschlägigen Internet-Foren einmal abgesehen? Niemand!
Früher wäre das undenkbar gewesen. Da hätte der große ADAC als Gralshüter der Automobilisten-Freiheit aufgemuckt und seine Macht spielen lassen. Doch der Club ist wohl noch mit der Aufarbeitung seiner verschiedenen Skandale beschäftigt.
Schade. So haben uns die Bürokraten in Berlin wieder einmal ein Gesetz beschert, dass uns nicht hilft, sondern nur ärgert.