Ab Freitag wieder "Click & Meet" im Landkreis Kulmbach

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Symbolbild: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa
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Weil die Zahl der Neuinfektionen im Landkreis deutlich gesunken ist, dürfen Geschäfte unter Auflagen wieder öffnen.

Die Menschen im Landkreis Kulmbach können sich auf einige Lockerungen im öffentlichen Leben freuen. Da im Landkreis der Sieben-Tage-Inzidenzwert, der die Zahl der Neuinfektionen bezogen auf jeweils 100 000 Einwohner beziffert, an fünf Tagen in Folge niedriger als 150 war (Stand 5. Mai: 114,6), ist zum Beispiel wieder die Öffnung von Geschäften zulässig - allerdings nur mit Terminbuchung für die Kunden für einen fest begrenzten Zeitraum ("Click & Meet") und einer festgelegte Zahl von Kunden.

So darf die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher sein als ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Der Ladenbetreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben, und Kunden dürfen nur eingelassen werden, wenn sie ein negatives Testergebnis (POC-Antigentest, PCR-Test, beide nicht älter als 24 Stunden) oder einen Selbsttest vorweisen können. Selbsttests müssen unter Aufsicht vorgenommen werden.

Dies gilt nicht für vollständig Geimpfte und Genesene, für die die Testpflicht entfällt.

Wie das Landratsamt Kulmbach mitteilt, treten diese Regelungen am Freitag, 7. Mai, in Kraft.

Die Regelungen treten dann wieder außer Kraft, wenn der maßgebliche Inzidenzwert von 1500 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus je 100 000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder unterschritten wird. In diesem Fall ergeht eine erneute Bekanntmachung.

Basis dieser Bekanntmachung des Landkreises ist die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der letztgültigen Fassung vom 27. April 2021.