Ein Waffennarr aus dem Landkreis Kulmbach kommt mit einer Geldstrafe davon. Der 58-Jährige war schon mehrfach verurteilt worden.
Er ist ein ausgewiesener Waffenspezialist. Er war bei der Bundeswehr und im Schützenverein und hat sogar den Schwarzpulverschein. Trotzdem will ein 58-Jähriger aus dem Landkreis Kulmbach nicht gewusst haben, dass sein Vorderlader unter das Waffengesetz fällt. Zumal gegen den Hartz-IV-Empfänger vom Landratsamt auch noch ein Waffenbesitzverbot ausgesprochen wurde.
Was dem Mann fehlte, war jegliche Einsicht. Vor Gericht ging es ihm weniger um die Strafe, als vielmehr um den Vorderlader und die Munition. Beides wurde jetzt per Gerichtsurteil eingezogen. Außerdem wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro verurteilt.
Hausdurchsuchung vor 15 Jahren
Ja, er habe den 30 Jahre alten Nachbau des Vorderladers zuhause bei sich in einem Glasschrank ausgestellt, räumte der Mann während der Verhandlung ein.
Nach einer Hausdurchsuchung seien ihm bereits vor rund 15 Jahren sämtliche Pistolen, Schrotflinten und andere Langwaffen weggenommen worden. Den Vorderlader und die Munition hätten die Beamten damals aber zurückgelassen, woraus der 58-Jährige schloss, dass die Dinge nicht unter das Waffengesetz fallen.
Die Platzpatronen seien höchstens mal verwendet worden, um Vögel zu erschrecken, sagte er vor Gericht.
Warum gegen den Mann überhaupt ein Waffenbesitzverbot ausgesprochen wurde, das konnte oder wollte er nicht so recht erklären.
Unbefristetes Besitzverbot
Offensichtlich war es vor gut 15 Jahren im Zuge eines Körperverletzungsdeliktes zu einer Hausdurchsuchung gekommen, und aufgrund der aufgefundenen Waffen wurde ein solches unbefristetes Besitzverbot ausgesprochen.
Der Mann soll damals seine Ehefrau geschlagen haben, was zu der Hausdurchsuchung führte.
Jetzt seien die Ex-Lebensgefährtin und deren Sohn auf die Dienststelle gekommen und hätten den widerrechtlichen Besitz der Waffen angezeigt, sagte der Beamte von der Polizeiinspektion Stadtsteinach, der die jüngste Hausdurchsuchung geleitet hatte. Der Angeklagte sei dabei durchaus kooperativ gewesen, sagte der Polizist. Auch als es darum ging, die sechs Wurfmesser mitzunehmen, die zwar nicht verboten sind, aber trotzdem zunächst einmal beschlagnahmt wurden, habe er sich nicht groß aufgeregt.
"Finanziell bin ich sowieso am Ende"
Der allein lebende Angeklagte hatte keine Arbeit und keinen Führerschein mehr, dafür aber sieben Einträge im Bundeszentralregister, meist wegen Verstößen gegen das Waffengesetz oder wegen Trunkenheit im Verkehr.
"Finanziell bin ich sowieso am Ende", sagte der Mann, mit dem es das Leben nicht immer gut gemeint hat.
Wegen der mehrfachen und teilweise einschlägigen Vorstrafen sprach sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft für eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro aus. Richterin Sieglinde Tettmann blieb geringfügig darunter und urteilte auf 50 Tagessätze zu jeweils zehn Euro.
Selbst wenn die Polizei den Vorderlader bei der Hausdurchsuchung von 15 Jahren wirklich übersehen hben sollte, sei das Waffengesetz mittlerweile mehrfach verschärft worden. Noch dazu habe der Angeklagte sehr wohl gewusst, dass gegen ihn ein Waffenbesitzverbot verhängt worden sei.
Strafe am unteren Rand
Wenn die Geldstrafe nun doch am unteren Rand bleibe, dann vor allem deshalb, weil die Vorstrafen alle schon länger zurückliegen und weil der Angeklagte während der Verhandlung doch von einem Fehler gesprochen hatte.
Vorderlader und Munition bekommt der Angeklagte aber nun auf keinen Fall mehr zurück. Sie werden per Gerichtsbeschluss eingezogen.