Verteidiger geht in Revision

1 Min
Die Große Jugendkammer in Coburg verhängte eine mehrjährige Jugendstrafe gegen den 19-Jährigen aus dem Landkreis Kronach. Sein Verteidiger geht nun in Revision. Symbolbild: Matthias Hoch
Die Große Jugendkammer in Coburg verhängte eine mehrjährige Jugendstrafe gegen den 19-Jährigen aus dem Landkreis Kronach. Sein Verteidiger geht nun in Revision. Symbolbild: Matthias Hoch

Der Verteidiger des 19-Jährigen, der am Dienstag am Landgericht Coburg wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt wurde, hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

Das teilte Verteidiger Josef Geiger gestern auf Nachfrage von infranken.de mit. Gegen ein Urteil der Jugendkammer könne man nur in Revision, nicht in Berufung gehen, erklärt Anton Lohneis, Leitender Oberstaatsanwalt. Dies sei geschehen, bestätigte er. Nun werde das Urteil dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgelegt, dessen Entscheidung bis zu drei Monaten dauern könne. Der 19-Jährige bleibt auf jeden Fall so lange in Haft, so Lohneis, bis das Urteil rechtskräftig ist.
Der 19-Jährige hatte bei einer Party einen jungen Mann niedergestochen, der mit seiner "Ex" - Sex hatte. Dazu benutzte der Angeklagte einen Deko-Dolch, den er von einer anderen Feier mitgebracht hatte.
In seiner Urteilsbegründung ging das Gericht davon aus, dass bei der Tat des 19-Jährigen ein Tötungsvorsatz vorgelegen hat.
Angesichts des jugendtypischen Auftretens des 19-Jährigen mit extremen Stimmungsschwankungen sprach sich das Gericht für die Anwendung von Jugend- statt Erwachsenenstrafrecht aus.