Verstärkte Kontrollen: Alkomat statt Tröte für die Narren

2 Min
In der Faschingszeit führt die Polizei vermehrt Alkohol- und Drogenkontrollen durch - auch im Landkreis Kronach. Foto: Patrick Seefer/dpa
In der Faschingszeit führt die Polizei vermehrt Alkohol- und Drogenkontrollen durch - auch im Landkreis Kronach.  Foto: Patrick Seefer/dpa

Im Fasching wird gefeiert und das nicht zu knapp. In der fünften Jahreszeit kommt es oft vor, dass sich Autofahrer betrunken hinters Steuern setzen.

In ihrer Schicht in der Faschingszeit hielten zwei Polizisten ein Auto zur Verkehrskontrolle an. Das Fenster geht runter und dahinter sitzt ein als Vampir verkleideter Mann mit einem riesigen Gebiss. Der Polizist reagiert prompt: "Führerschein, Fahrzeugpapiere und das Zahnarztbonusheft."

Als Anne Höfer, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Oberfranken, die Geschichte der Kollegen erzählt, muss sie jetzt noch lachen. "Das zeigt ja, dass die Polizisten bei Verkehrskontrollen in der Faschingszeit durchaus Spaß verstehen", sagt sie. An ein paar Grundregeln müssten sich Autofahrer dennoch halten:

1. "Das Sichtfeld darf durch Brillen oder Masken nicht eingeschränkt sein", sagt Höfer. Es sei wichtig, dass der Fahrer einen umfassenden Blick hat - auch nach rechts und nach links.

2. "Der Sicherheitsgurt muss gut angelegt werden können, trotz Kostüm." Damit der Sicherheitsgurt im Falle eines Unfalls greifen kann, darf kein allzu dicker Stoff zwischen Körper und Gurt sein.

3. "Auch wenn Fasching ist, man sollte sich beim Autofahren nicht aus Spaß irgendetwas auf die Ohren setzen", so Höfer. Der Autofahrer muss normal hören können.

4. Auch wegen klobigen Clownsschuhen könnte es bei einer Verkehrskontrolle zu Schwierigkeiten kommen. "Bei der Wahl des Schuhwerks muss man darauf achten, dass man die Pedale sicher bedienen kann", erklärt Höfer.


Die Sicherheit geht vor

Die Polizei sei kein Spielverderber, wenn es um Verkleidungen beim Autofahren geht. Aber die Sicherheit im Straßenverkehr steht immer im Vordergrund, erklärt die Pressesprecherin.

Zu den Sicherheitsvorkehrungen der Polizei gehören auch die verstärkten Alkohol- und Drogenkontrollen die in der Faschingszeit vermehrt durchgeführt werden. Auch in diesem Jahr soll mehr kontrolliert werden, teilt das Polizeipräsidium Oberfranken mit. Die Erfahrung aus den Vorjahren habe gezeigt, dass sich trotz der Vorankündigung immer wieder Unbelehrbare alkoholisiert hinters Steuer setzen. "Solche Kontrollen sind nötig und auch wir werden uns daran beteiligen", erklärt Markus Löffler, Leiter der Polizeiinspektion Ludwigsstadt.

Der Schwerpunkt der Kontrollen liege auf Alkohol- und Drogenkonsum. "Wir führen Kontrollen in unserem Zuständigkeitsbereich durch und arbeiten eng mit den Kollegen in Kronach zusammen", sagt Löffler.

Auch Matthias Stöcker von der Polizeiinspektion in Kronach bestätigt, dass in der Faschingszeit verstärkt Kontrollen durchgeführt werden. "Wir haben zwei feste Kontrollstellen terminiert", sagt Stöcker. Wo genau diese sein werden, kann er natürlich nicht sagen.

"Auch den ein oder anderen Faschingszug werden wir betreuen", meint Stöcker. Entweder werde es sich dabei um Neukenroth oder Steinwiesen handeln. "Bei den Faschingsumzügen schauen wir hauptsächlich, ob die Vorgaben, die das Landratsamt erteilt hat, eingehalten worden sind." Das betreffe meist die Höhe von Umzugswägen.

Allein vom 1. Februar bis zum Aschermittwoch, 10. Februar, kam es letztes Jahr in Oberfranken zu acht alkoholbedingten Verkehrsunfällen. Bei jedem zweiten wurden Personen verletzt. 59 Fahrten unter Alkohol- und 29 unter Drogeneinfluss deckte die oberfränkische Polizei in dieser Zeit auf.


Welche Konsequenzen gibt es?

Die Konsequenzen sind beachtlich: Bereits ab einem Wert von 0,5 Promille oder dem Nachweis von Drogenkonsum liegt laut Höfer eine Ordnungswidrigkeit vor, für die der Bußgeldkatalog 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot vorsieht. Bei Wiederholungstätern verdoppelt beziehungsweise verdreifacht sich die Strafe. Für Fahranfänger gelten noch strengere Regeln: Für sie gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Ab 1,1 Promille wird das Autofahren zur Straftat. Kommt es zu einem Unfall ist bereits ab 0,3 Promille oder bei einem Drogenrausch ein Straftatbestand. Geldstrafe, Punkte in Flensburg und ein mehrmonatiger Führerscheinentzug seien die Folge.

Die viel gefürchtete medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, steht ab einem Promillewert von 1,6 oder bei Wiederholungstätern an.

Auch der Restalkohol am nächsten Morgen soll laut Polizei nicht unterschätzt werden. Es dauert, bis sich der Alkohol im Körper abgebaut hat. Das Polizeipräsidium Oberfranken rät, im Zweifelsfall lieber auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis umzusteigen.