Schnelle Entscheidung notwendig: Anwohner reicht Eilantrag gegen Kronacher Freischießen ein

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Gegen den 2018er-Bescheid der Stadt Kronach zum Freischießen ist nun ein Eilantrag eingereicht worden. Symbolbild: Marian Hamacher
Gegen den 2018er-Bescheid der Stadt Kronach zum Freischießen ist nun ein Eilantrag eingereicht worden. Symbolbild: Marian Hamacher

Das Urteil könnte eine Auswirkung auf die letzten Tage des Kronacher Freischießens haben.

Nun wird es ganz schnell gehen: Ende vergangener Woche (9. August 2018) hatte ein Anwohner aus dem Umfeld des Schützenplatzes gegen den 2018er-Bescheid der Stadt Kronach zum Freischießen geklagt - obwohl noch noch eine weitere gegen den Bescheid für das Jahr 2016 läuft. Am Montagabend (13. August 2018) ging nun auch ein Eilantrag gegen den aktuellen Genehmigungsbescheid ein, teilt das Verwaltungsgericht Bayreuth auf Nachfrage von inFranken.de mit.

Das hat zur Folge, dass das Gericht schon in den kommenden Tagen und nicht erst in mehreren Monaten ein Urteil treffen muss. "Das Gericht wird aber erst am Mittwochabend oder am Donnerstag darüber entscheiden", erklärt Gerichtspressesprecher Dietmar Lang. Denn nun muss noch die Schützengesellschaft Kronach sowie die Stadt Kronach eine Stellungnahme abgeben.
Egal wie das Urteil ausfällt, das Freischießen geht aber trotzdem weiter, betont der Pressesprecher. Allerdings könnte die Stadt dazu verpflichtet werden, dass der verlängerte Ausschank - vor allem am Freitag und Samstag - in der derzeitigen Form nicht weitergeführt werden kann.

In dem beklagten städtischen Bescheid geht es um die Festlegungen für den Festbetrieb. Hierfür hatten die Schützen im Einklang mit der Stadtverwaltung heuer bereits weitere Zugeständnisse gemacht und ihre früheren XXL-Nächte entschärft.

Weshalb ein Urteilsspruch noch lange keine endgültige Entscheidung sein könnte, erfahren Sie hier in unserem Premiumbereich inFrankenPLUS.