Insolvenz bei Loewe: Entscheidung bei Kronacher TV-Hersteller gefallen: Das passiert mit den Mitarbeitern
Autor: Marian Hamacher
Kronach, Mittwoch, 24. Juli 2019
Alle 460 Mitarbeiter des insolventen Kronacher TV-Herstellers Loewe werden entlassen. Einfach abfinden müssen sich die Angestellten mit dem Kündigungsschreiben allerdings nicht.
Fernseher. Loewe. Kronach. Schneller als über die Unterhaltungselektronik wurde die Lucas-Cranach-Stadt wohl mit keiner anderen Branche in Verbindung gebracht. Seit 1948 gehörte Loewe so fest zu Kronach wie die Festung Rosenberg. Außerhalb Oberfrankens dürfte der TV-Hersteller sogar noch einmal deutlich bekannter gewesen sein als der Touristenmagnet.
Hinter einer Zukunft von Loewe in der Kreisstadt steht seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Juli aber ein immer größer werdendes Fragezeichen. Inzwischen ist der Dreiklang ein anderer. Und vor allem deutlich trauriger. Statt "Fernseher, Loewe, Kronach", heißt es nun "Insolvenz, Freistellung, Kündigung." Letzteres steht seit Freitag (19. Juli 2019) fest. Allen knapp 460 Mitarbeitern werde gekündigt, bestätigte das Büro des Insolvenzverwalters Rüdiger Weiß auf Anfrage des Fränkischen Tags.
Abschließende Gespräche
Schon kommende Woche sollen die Kündigungen ausgesprochen werden. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür schufen am Donnerstag der Betriebsrat und der Insolvenzverwalter in abschließenden Gesprächen. In diesen einigten sich beide Seiten sowohl auf einen Sozialplan als auch auf einen Interessensausgleich (wir berichteten). Wie bereits vermutet, wird die Abfindung die gesetzlich vorgesehenen maximal drei Monatsgehälter betragen - je nach Betriebszugehörigkeit.
Ein Großteil der Beschäftigten werde mit der Kündigung unwiderruflich freigestellt, erklärt die Insolvenzverwaltung. Ganz verwaist wird das Gelände in der Industriestraße damit aber nicht sein. Für "eine gewisse Zeit" verbleibe ein Rumpfteam von etwa 50 Personen, die noch mit Abwicklungsaufgaben beschäftigt sind. Zwar werden diese ebenfalls eine Kündigung erhalten, allerdings noch nicht freigestellt. Spätestens nach Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist werde dann auch diese Tätigkeit beendet sein.
Was nicht sehr wahrscheinlich ist
Einfach hinnehmen müssen Arbeitnehmer eine Kündigung allerdings nicht. Auch nicht bei einer Insolvenz. "Sie können eine Kündigungsschutzklage erheben", weiß die unter anderem auf Arbeitsrecht spezialisierte Kronacher Rechtsanwältin Sabine Gross. "Der Beklagte ist dann der Insolvenzverwalter." Behauptet werde in einem solchen Fall, dass der Betrieb weitergeht. "Denn der klassische Grund für eine Kündigung ist meist eine Betriebsstilllegung", erklärt Gross.
Werde diese von der Gläubigerversammlung beschlossen, liege ein Kündigungsgrund vor. "Als Mitarbeiter kann ich aber anzweifeln, dass der Betrieb tatsächlich stillgelegt werden soll", sagt die Anwältin. Der Beklagte müsse dann erst einmal das Gegenteil beweisen. "Manchmal hat das wirklich Erfolg", betont sie. Am Ende stehe dann zwar nicht der Erhalt des Arbeitsplatzes, aber zumindest eine höhere Abfindung - zusätzlich zu der, die im Sozialplan vereinbart wurde.
Allerdings ist es wohl nicht sehr wahrscheinlich, dass die Loewe-Mitarbeiter tatsächlich jene Euros sehen werden, die ihnen laut Sozialplan als Abfindung eigentlich zustehen. Von der vereinbarten Gesamtsumme wird nämlich nur ein Teil in die Insolvenzmasse eingestellt und verwendet. "Das war dann eigentlich immer sehr mickrig", sagt Gross. "Beim Sozialplan kann man dann rechtlich auch nichts machen - es sei denn, er wäre nicht ordnungsgemäß aufgestellt worden."