Das Landgericht Coburg hatte den Mann wegen sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt - sein Verteidiger hat nun Revision eingelegt.
Die Verteidigung des Kronacher Ex-Polizisten, der wegen sexueller Nötigung und vorsätzlicher Köperverletzung verurteilt wurde, hat Revision eingelegt. Das bestätigte am Montag die Staatsanwaltschaft Coburg. Der 55-Jährige wurde
vor dem Coburger Landgericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Anklage hatte auf Rechtsmittel verzichtet, so Johannes Tränkle, Sprecher der Staatsanwaltschaft Coburg.
So geht es weiter
In den nächsten fünf Wochen werde nun zunächst das Urteil schriftlich angefertigt. Anschließend erhalten der Angeklagte und sein Verteidiger die Möglichkeit, die Revision schriftlich zu begründen. Erfolgt dies innerhalb der vorgegebenen Frist, liegt es beim Bundesgerichtshof, das Urteil zu überprüfen.
Der Mann sitzt seit März 2017 in Untersuchungshaft, daran ändert sich ohne rechtsgültiges Urteil nichts. Der Haftbefehl bleibt bestehen.
Der Vorwurf
Dem Ex-Polizisten wurden unter anderem Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Prozess gegen den Mann begann bereits im Dezember. Nebenkläger im Prozess waren die von ihm getrennt lebende Ehefrau und eine ehemalige Lebensgefährtin. Nach einer
komplizierten und langwierigen Beweisaufnahme sprach das Gericht am 9. Februar sein Urteil. Wegen sexueller Nötigung in drei Fällen und vorsätzlicher Körperverletzung in vier Fällen wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.