Konto für Flüchtlinge: Neue Schwierigkeiten für Familie in Zeyern

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Geld vom Automaten abheben kann die Flüchtlingsfamilie in Zeyern derzeit nicht. Immerhin zeigen die Behörden Verständnis für ihre Situation und stellen Schecks aus. Symbolfoto: Friso Gentsch/dpa
Geld vom Automaten abheben kann die Flüchtlingsfamilie in Zeyern derzeit nicht. Immerhin zeigen die Behörden Verständnis für ihre Situation und stellen Schecks aus. Symbolfoto: Friso Gentsch/dpa

Eigentlich sollte ein neues Gesetz die Eröffnung eines Bankkontos für Flüchtlinge erleichtern. Doch eine zusätzliche Verordnung erschwert dies für einige.

Etwas Alltägliches kann für Flüchtlinge und ihre ehrenamtlichen Helfer schnell zu einem großen Problem inklusive Papierkrieg werden - wie das simple Eröffnen eines Bankkontos. Hartmut Fleischmann betreut in Zeyern eine Flüchtlingsfamilie aus Afghanistan. Seit längerem kämpft er darum, ein Konto für sie zu eröffnen, doch die Banken lehnen dies immer wieder ab. Der Grund ist ein neues Gesetz, das eine Kontoeröffnung für jeden eigentlich erleichtern sollte.

Groß war die Freude, als Bundesinnenminister Thomas de Maizière im Juni das "Basiskonto für Jedermann" gesetzlich einführte. Demnach sollten auch Obdachlose, Asylsuchende und sogenannte geduldete Flüchtlinge die Möglichkeit bekommen, auf einfachem Wege ein solches Konto zu eröffnen. Vorher konnte ein Antrag für diese Personengruppen von den Banken auch abgelehnt werden.
Doch eine weitere Verordnung, die das Innenministerium in Juli 2016 erlassen hat, baut für einige Flüchtlinge mehr Hürden auf.


Entführt und gefoltert

Fleischmann hat für seine vier Schützlinge nun schon alles versucht. Ende Oktober 2015 kamen sie aus Afghanistan. Der ältere Sohn wurde von den Taliban entführt und gefoltert, so schreibt der Helfer in einem offenen Brief an die Redaktion. Dabei verlor er beide Arme und trägt jetzt Prothesen. Im August 2016 bekam der junge Mann den subsidiären Schutzstatus zugesprochen. Der Rest der Familie - Vater, Stiefmutter und zwei Kleinkinder - sind in Deutschland geduldet.

Bis zum Juli 2016 sei eine Kontoeröffnung kein großes Problem gewesen, erklärt Fleischmann auf Nachfrage. Mit der ersten Bescheinigung, die sie an der Grenze erhalten hatten (Büma) konnten sogar einfache Asylbewerber ein Konto beantragen. Doch das neue Gesetz verlangt einen Ankunftsnachweis. Dieser wird seit Februar 2016 Flüchtlingen bis zur Stellung ihres Asylantrags ausgehändigt. Das Problem für die Familie in Zeyern: Sie kamen schon vorher und besitzen daher ein solches Dokument nicht. Außerdem ist ihr Verfahren auch schon beendet.


Warten bis 2017

"Sie fallen da in eine Lücke rein", sagt Fleischmann. Er habe sich sämtliche Unterlagen besorgt und sei mehrmals zu verschiedenen Banken im Landkreis gegangen, doch überall sei er abgewiesen worden. Jetzt kann die Familie wohl nur noch warten, bis sie eine offizielle Bescheinigung über ihre Duldung aus Berlin bekommt - das sind ausweisähnliche Papiere mit Lichtbild. Doch das werde noch bis 2017 dauern, vermutet Fleischmann.

Zwar ist ihr Status als Geduldete schon anerkannt und sie haben auch Dokumente, die das Belegen, doch laut Vorschrift braucht es zur Kontoeröffnung den Bescheinigung aus Berlin. Das Problem liegt also an den neuen Vorschriften, die für die Sparkasse Kulmbach-Kronach auch "völlig überraschend" kam, wie sie in einer Stellungnahme zu diesem Fall mitteilt.


Banken sind Hände gebunden

Außerdem bestätigt sie, dass sie die Anträge auf Konten ablehnen muss, wenn "keine ausreichenden Legitimationspapiere" vorliegen. Alle Übergangsdokumente würden demnach ebenfalls nicht mehr ausreichen. Das sagt auch Thomas Kolb, Leiter der Raiffeisenbank-Geschäftsstelle in Kronach: "Durch dieses neue Gesetz ist die Übergangsregelung ausgesetzt. Sobald wir diese Bescheinigung vorliegen haben, sind wir natürlich gerne bereit, ein Konto zu eröffnen."

Vor Einführung des Gesetzes haben wir versucht, fast allen Kontoeröffnungsanträgen zu entsprechen", heißt es bei der Sparkasse weiter. Seither habe die Sparkasse drei Anträge abgelehnt. Zum konkreten Fall wollen sich beide Banken allerdings nicht äußern. Sie sehen sich einfach an das neue Gesetz gebunden.

Für die Flüchtlingsfamilie wird damit auch die Integration erschwert. "Das zögert einfach so vieles hinaus", sagt ihr Helfer Fleischmann. Ob bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, in den Schulen oder im Jobcenter: überall bräuchten sie ein Konto. Immerhin: "Die Behörden sind in unserem Bereich sehr kulant und stellen Schecks aus", sagt Fleischmann. Doch welcher Vermieter lasse sich schon in Bar bezahlen?


Die wichtigsten Begriffe

Subsidiärer Schutz gilt, wenn weder Flüchtlingsschutz noch Asylberechtigung vorliegt, aber dem Betroffenen in seinem Herkunftsland "ernsthafter Schaden" droht (etwa durch Folter oder Todesstrafe).

Büma ist die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender. Sie zeigt, dass der Besitzer einen Asylantrag gestellt hat. Sie ist nur ein vorläufiges Aufenthaltspapier und kein Aufenthaltstitel.

Ankunftsnachweis bescheinigt die Registrierung eines Asylsuchenden. Er enthält Daten über Person und ein Lichtbild. Der Nachweis ersetzt seit Ende Januar 2016 die formlose Büma.

Fiktionsbescheinigung Ein Nachweis über ein vorläufiges Aufenthaltsrecht in Deutschland. Sie wir