Ein Mann aus dem Kreis Kronach geriet zuletzt mit einer mutmaßlichen Beleidigung gegen Annalena Baerbock (Grüne) ins Visier der Justiz. Verurteilt wurde kürzlich bereits ein Oberfranke, der Robert Habeck als "Vollpfosten" beschimpft hatte. Es sind nicht die einzigen Fälle.
Nachspiel wegen Baerbock-Spruch? Es sind schwierige Zeiten für Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und die Grünen. Bei den aktuellen Umfragen zur Europawahl steht die Partei lediglich bei 13 Prozent der Stimmen. Im ARD-Deutschlandtrend gaben Ende April ganze 64 Prozent der Befragten an, mit Baerbocks Arbeit weniger oder gar nicht zufrieden sein. Auch Parteikollege Robert Habeck ist seit dem Beginn der Debatte über das mittlerweile in Kraft getretene Heizungsgesetz bei vielen Bürgern in Ungnade gefallen.
In den sozialen Medien lassen viele Menschen diesen Frust ungefiltert ab und greifen sogar zu Beleidigungen - doch das kann böse Konsequenzen haben. So wurde ein Mann aus dem Kreis Wunsiedel im Oktober 2023 zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, nachdem er Wirtschaftsminister Habeck in einer Bildcollage als "Vollpfosten" bezeichnet hatte. Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen Mann aus Ludwigsstadt (Kreis Kronach), der Annalena Baerbock auf der Plattform X als "dümmste Außenministerin der Welt" betitelt hatte. Doch das sind bei weitem nicht die einzigen Fälle, wie unser Überblick zeigt.
"Widerlicher Ausfluss einer Verrohung von Sprache": Grünen-Politiker besorgt über Hass im Netz
Bereits vor der Bundestagswahl 2021 veröffentlichte der Spiegel eine Analyse, wonach die Grünen damals mit großem Abstand am häufigsten von Hasskampagnen und Desinformationen in sozialen Netzwerken betroffen waren. Überdurchschnittlich viele persönliche Angriffe verzeichnete Annalena Baerbock, die sich zu diesem Zeitpunkt noch als Spitzenkandidatin der Partei im Wahlkampf befand. Mittlerweile habe sich die Lage weiter verschärft, wie die Politikerin Ende 2023 gegenüber dem Tagesspiegel erklärte.
"Wer genau hinschaut, sieht, dass Personenschutz mit mir unterwegs ist. Das ist leider nötig, weil Hass und Hetze um sich greifen", so Baerbock zu ihrem Alltag an ihrem Wohnort in Potsdam. Anfang dieses Jahres sorgte die Blockade einer Nordsee-Fähre für Aufsehen, mit der Wirtschaftsminister Habeck aus dem Urlaub zurückkehren wollte. "Was mir Gedanken, ja Sorgen macht, ist, dass sich die Stimmung im Land so sehr aufheizt", erklärte der 54-Jährige danach in einem Statement.
Angriffe auf Politiker, wie etwa kürzlich im Europa-Wahlkampf in Dresden, seien "der widerliche und unentschuldbare Ausfluss einer Verrohung von Sprache, Debatte und der Enthemmung in den sogenannten sozialen Medien", steht für Habeck fest. Dass der Grünen-Politiker die Sache ernst nimmt, zeigen die vielen Beispiele, in denen er bereits Strafantrag wegen Beleidigung im Netz gestellt hat. Denn kommt es zu Ermittlungen wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB) müssen die Betroffenen in der Regel per Unterschrift bestätigen, dass dies weiterverfolgt werden soll. Auch Baerbock macht hiervon regen Gebrauch.
"Naiver Kobold", "Impfterroristin", "Mist": Diese Baerbock-Beleidigungen führten zu Gerichtsurteilen
So wurde eine Frau im Oktober 2023 vom Augsburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt, weil sie die heutige Außenministerin während der Pandemie als "dringend gesuchte Impfterroristin" und "extremistisch naiven Kobold" beschimpft hatte. Das Gericht wertete dies als üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens, berichtete RT1. Ebenfalls im Oktober verurteilte das Amtsgericht Detmold einen Youtuber zu 11.000 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung verschiedener Politikerinnen.
Laut Bild soll er unter anderem Baerbock als "Annalenus Baerbockus" und Sawsan Chebli (SPD) als "Fotze" verunglimpft haben. Ende 2022 wurde ein 39-Jähriger in Zürich verurteilt. Er hatte Baerbock eine E-Mail, unter anderem mit dem Inhalt "Jemand sollte dich zerstückeln", geschrieben, so der Spiegel. Der gebürtige Russe gab an, sich in seiner Ehre verletzt gefühlt zu haben, weil die Außenministerin Russland diskreditiere. Das Gericht wies dies zurück und verhängte eine Strafe von rund 1800 Euro.
@Bamberger147: Ob Sie es würdig finden, dass Politiker bzw. deren Mitarbeiter sich wehren oder nicht spielt eigentlich keine große Rolle. Es steht jedem zu, in solchen Fällen den offiziellen Weg zu beschreiben. Wenn Sie von "echte Politiker in früheren Zeiten" schreiben, dann schreiben Sie auch von einer Zeit in der Politiker nicht massenhaft im Internet beleidigt und verleumdet wurden. Da gab es vielleicht Sprüche im Bierzelt beim Wahlkampfauftritt und es konnte sofort dagegen gehalten werden - einfach nicht mit der digitalen Gegenwart vergleichbar.
Mussten man mehr einstecken, sehr interesant. Wie war das damals noch wurde hart in der Sache diskutiert oder worden einen nur Beleidgungen an Kopf geworfen? Wo wurde denn da beleidigt auf X, Facebook oder Instagram und wie oft?
Der Rest wieder mal Lagerdenken mit den Ausführungen eines gern gesehenen Rücktritt ihrerseits. Die guten alten Zeiten man kennt sie doch, da konnte ein Josef Strauß sich noch einen Skandal nach dem anderen liefern und war doch so standhaft.
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An all die Kandidaten, die mal wieder Angst vor Zensur und Ende der Meinungsfreiheit haben: Die Meinungsfreiheit endet eben bei Beleidiungen (GG Art. 5 Abs. 2). Und ob es welche sind, wird ein entsprechendes Gericht entscheiden.
Wen sie sich Zensur und Einschränkung der Meinungsfreiheit anschauen möchten, blicken sie z.B. nach Russland...
Diese Anzeige ist einer Politikerin die "weltmännisch" sein will einfach nicht würdig, echte Politiker in früheren Zeiten mussten viel mehr einstecken und haben auch ausgeteilt. Anzeigen gab es da nie.
Man sollte endlich viel mehr die gemachte Politik hinterfragen und die Unzufriedenheit von über 80% der Bevölkerung, früher hatten Regierungen bei weit weniger schlechten Zahlen noch einen A... in der Hose und sind zurückgetreten