Die Frist zur Prüfung läuft schon: Neue Regelung für Kontrolle von Heizöltanks im Kreis Kronach
Autor: Teresa Hirschberg
Kronach, Donnerstag, 27. Juni 2019
Wer einen Heizöltank auf dem Grundstück stehen hat, muss diesen regelmäßig überprüfen lassen. Das Landratsamt gab eine neue Regelung für Anlagen in Überschwemmungsgebieten bekannt - und von denen gibt es im Landkreis nicht wenige.
Auch wenn bei der aktuellen Hitzewelle gar nicht daran zu denken ist: Wer zuhause mit Öl heizt, muss sich ab sofort auf regelmäßigen Besuch gefasst machen. Weil die Tankanlagen in Überschwemmungsgebieten besonders anfällig für Schäden sind, tritt nun eine neue Regelung für die Überprüfung oberirdischer Heiztanks in Kraft. Diese sollen von einem Sachverständigen auf Hochwasserschutz überprüft werden. Mancher Betreiber muss schon bis zum 1. August einen Termin vereinbaren.
Von der neuen Vorschrift betroffen sind sogenannte Heizölverbraucheranlagen mit einem Fassungsvermögen von über 1000 Litern, die in einem vorläufig gesicherten oder festgesetzten Überschwemmungsgebiet stehen. Festgesetzt sind solche Gebiete, für die statistisch einmal in 100 Jahren mit einem Hochwasserereignis zu rechnen ist. Sind die Gebiete zwar noch nicht festgesetzt, aber wurden bereits von Behörden oder Gemeinden als solche ermittelt und kartiert, gelten sie als vorläufig gesichert.
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Im Kronacher Landkreis wurden Überschwemmungsgebiete an der Rodach, Haßlach, Loquitz, Kronach, Wilden Rodach, Taugwitz und dem Leßbach vorläufig gesichert. Bereits festgesetzte Flächen befinden sich an der Steinach sowie an der Föritz. "Betroffen sind konkret die Anwohner, welche innerhalb der festgesetzten Grenzen eines Überschwemmungsgebietes eine Heizölverbraucheranlage betreiben", erklärt Michael Trebes, Pressesprecher des Kronacher Landratsamtes.
Heizöltanks: Alle fünf Jahre nachschauen
Alle Heizanlagen, die bereits vor dem 1. Januar 1971 in Betrieb gingen, müssen schon möglichst bald überprüft werden. Bis zum 1. August dieses Jahres haben Betreiber noch Zeit, einen entsprechenden Fachbetrieb zu beauftragen. Danach muss die Wartung regelmäßig alle fünf Jahre erfolgen. Für Tanks, die erst zu einem späteren Zeitpunkt eingebaut wurden, gelten gesonderte Fristen (siehe Infokasten). Alle Anlagen, die am 5. Januar 2018 bereits in Betrieb waren, müssen bis zum 5. Januar 2023 nachgerüstet und hochwassersicher gemacht werden.
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