"Das kann fatale Folgen haben"

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Wegen der Sicherheit für Kinder werden auch künftig Schulbuskontrollen - wie hier in Pressig - durchgeführt. Foto: Veronika Schadeck
Wegen der Sicherheit für Kinder werden auch künftig Schulbuskontrollen - wie hier in Pressig - durchgeführt.   Foto: Veronika Schadeck

Sechs Schulbusse wurden am Freitagmorgen von der Polizeiinspektion Ludwigsstadt und der Verkehrspolizeiinspektion Coburg in Pressig kontrolliert.

Dabei kam es bei zwei Bussen zu Beanstandungen bezüglich technischer Mängel und mangelnder Beschilderung. Wie der Leiter der Polizeiinspektion Ludwigsstadt, Markus Löffler, erklärte, sei es die Aufgabe der Polizei, für sichere Schulwege zu sorgen. Und dazu gehöre eben auch die Kontrolle von Schulbussen. Federführend bei der Aktion war Albert Büttner.

Der Hauptkommissar sprach von verschiedenen Hinweisen dahingehend, dass die Schulbusse in einem schlechten Zustand seien und das teilweise angeblich auch geraucht werde. Kontrolliert wurde beispielsweise, ob Feuerlöscher vorhanden sind, ob die Türen in einem technisch einwandfreien Zustand sind etc.


Beachten Eltern Anschnallpflicht?

Weiterhin wurde darauf geachtet, ob Eltern die Anschnallpflicht bei ihren Kindern beachten. Es hat sich herausgestellt, so Büttner, dass viele Autofahrer nicht hinreichend über die Anschnallpflicht von Kindern informiert sind. Oftmals komme es vor, dass diese auf den Beifahrersitzen zur Schule gebracht werden und nicht angeschnallt sind: "Das kann fatale Folgen haben." Nicht zuletzt, um dem entgegenzuwirken, wird darauf geachtet, ob Kinder im Auto ihrer Eltern angeschnallt sind.

Sowohl Albert Büttner als auch Markus Löffler wiesen darauf hin, dass Schulbuskontrollen in nächster Zeit wiederholt durchgeführt werden. Es gehe einfach um die Verkehrssicherheit der Kinder und darum, dass auch die Eltern für die Einhaltung der Anschnallpflicht sensibilisiert werden.
Die Schulbuskontrolle wurde in Zusammenarbeit mit den Kollegen der Verkehrspolizeiinspektion Coburg durchgeführt.

Anschnallen:

Wenn Kinder auf dem Beifahrersitz transportiert werden sollen, müssen diese bis zu einer Größe von 150 cm beziehungsweise einem Alter von 12 Jahren auf einem Kindersitz sitzen, da sonst der Sicherheitsgurt bei Bremsungen nicht richtig greifen kann.

Auch auf den hinteren Sitzen im Auto ist das zwingend erforderlich. Ist das Kind als Beifahrer nicht angeschnallt werden, kann das Bußgeld teuer (60 Euro) werden.