Die Gemeinde Stockheim wurde dagegen über das Vorhaben informiert. Als Fischereiberechtigte steht es ihnen zu, Einwände zu erheben. Geschäftsleiter Rainer Förtsch habe daraufhin Bedenken geäußert. Denn die Entnahme könnte bei einem ähnlich niedrigen Wasserstand wie im vergangenen Sommer zu Umweltproblemen führen. "Das war eine dramatische Situation", erinnert sich Förtsch. "Und wenn man den Prognosen Glauben schenken kann, wird es dieses Jahr nicht besser." Bei den 13 geplanten Entnahmestellen rund um Stockheim handle es sich außerdem um eine "immense Zahl". Sie selbst könnten den Antrag jedoch nicht bewilligen oder ablehnen, erklärt Förtsch, sondern lediglich ihre Einwände weitergeben.
Entscheidung des Landratsamtes steht aus
Von Seiten des Landratsamtes heißt es, dass über den Antrag bisher nicht entschieden wurde, da nicht alle notwendigen Einschätzungen der Sachverständigen vorliegen. "Derzeit kann keine Aussage zu den Erfolgsaussichten des Antrages oder möglichen Nebenbestimmungen getroffen werden", schreibt Sprecher Stefan Schneider.
Im Zusammenhang mit Bayers Antrag wolle Simon auch die Wasserentnahme am Gundelsdorfer Brunnen hinterfragen. Diesen habe Bayer vor etwa zwei Jahren gekauft. Einige Einwohner hätten Simon darauf angesprochen, dass aus dem Brunnen zu viel Wasser entnommen und anschließend nicht regional verwendet werde. "Das kontrolliert ja niemand!", beschwert sich Simon. Der Verkauf des Brunnens sei auch nicht vom Stadtrat entschieden worden.
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Simon wolle nun mit Grünen-Politikerin Edith Memmel und Landrat Klaus Löffler (CSU) Rücksprache bezüglich des Antrags halten. "Ich wäre sehr enttäuscht von der Politik, wenn er durchgehen würde", sagt Simon. "Es gibt schließlich genügend Leute, die es zur Anzeige bringen werden."
Hermann Bayer selbst wollte sich nicht zum Thema äußern, da es sich bei seinem Antrag um ein laufendes Verfahren handle. Stadtrat Simon wirft er jedoch Unwissenheit vor. Über seinen Antrag zu urteilen, sei Sache der Behörden. "Hätte er sich vorher richtig über das Thema informiert, könnte er qualifizierter darüber reden", wehrt sich Bayer gegen Simons Anschuldigungen. "Wir arbeiten mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt zusammen, die entsprechenden Sachverstand haben." Bei der Kritik aus dem Stadtrat handele es sich dagegen nur um heiße Luft, gegen die er sich nicht verteidigen brauche.
7 Liter/Sekunde sind als Entnahmemenge angegeben. Hauptbewässerungszeit ist von Mai bis Mitte Juli.
400 Kubikmeter beträgt die tägliche Wasserentnahme für alle Felder innerhalb von vier bis sechs Stunden.
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Die Stellungnahme des Kronacher Landratsamtes
Die Wasserentnahme aus der Haßlach muss vom Landratsamt wasserrechtlich gestattet werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass das Gewässer durch die Entnahme nicht verändert wird, also beispielsweise die erforderliche Abflussmenge erhalten bleibt. Die Sachverständigen, wie Wasserwirtschaftsamt oder Umweltingenieure, prüfen, ob die Rechte und Interessen Dritter sowie die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Auch nach erfolgreicher Erteilung der Gewässerbenutzung kann das Landratsamt nachträglich Auflagen erteilen oder die Erlaubnis entschädigungslos entziehen. Im Falle des Antrags von Hermann Bayer entscheidet das Landratsamt in einem nicht förmlichen Verwaltungsverfahren. Die Öffentlichkeit ist daher nicht daran beteiligt, die betroffenen Gemeinden werden nur bei rechtlichem Interesse einbezogen - wie die Stockheimer als Fischereiberechtigte.
Wenn das genehmigt wird, dann läuft da aber schon gewaltig was schief!
Für ein paar Erdbeeren letztlich...