Außergerichtliche Einigung für Eilantrag gegen Kronacher Freischießen
Autor: Marian Hamacher
Kronach, Mittwoch, 15. August 2018
Der Kompromiss hat Folgen für die Betriebszeiten am Freitag und Samstag.
Das Verwaltungsgericht Bayreuth muss nun doch nicht über den Eilantrag eines Anwohners über gegen den aktuellen Genehmigungsbescheid für das Kronacher Freischießen entscheiden. Die Stadt Kronach, die Schützengesellschaft und der Kläger haben sich außergerichtlich geeinigt, sagte Gerichtssprecher Dietmar Lang auf Anfrage von inFranken.de. "Damit erklären beide Parteien das Eilverfahren für erledigt", so Lang.
Der gefundene Kompromiss hat direkte Auswirkungen auf den laufenden Festbetrieb: Denn eigentlich musste der Ausschank an Freitagen sowie am Wochenende maximal 90 Minuten nach Mitternacht beendet werden. In der außergerichtlichen Einigung stimmten die Schützen nun zu, die Betriebszeiten an diesem Freitag und Samstag - also den letzten Tagen des Freischießens mit verlängerten Ausschankzeiten - um 00:30 Uhr enden zu lassen.
In dem beklagten städtischen Bescheid geht es um die Festlegungen für den Festbetrieb. Hierfür hatten die Schützen im Einklang mit der Stadtverwaltung heuer bereits weitere Zugeständnisse gemacht und ihre früheren XXL-Nächte entschärft.