Ein 23 Jahre alter Mann aus dem Kreis Kronach hatte mehrmals sexuellen Kontakt zu der 13 Jahre alten Nachbarstochter. Dafür wurde er nun zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Ein 23 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Kronach wurde am Freitag wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Kronacher Lackierer hatte im vergangenen Jahr mehrmals sexuellen Kontakt zur minderjährigen Nachbarstochter.
Etwas angespannter als sonst war die Stimmung im Gerichtssaal des Amtsgericht in Kronach, kurz bevor Richter Jürgen Fehn die Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht eröffnete. Anwesend waren, neben dem Vorsitzenden, Staatsanwalt Tränkle, der Verteidiger des Angeklagten, der Hofer Rechtsanwalt Wolfrum und der ortsansässige Rechtsanwalt Geiger, der als Nebenkläger im Auftrag der Geschädigten agierte.
Ein umfassendes GeständnisInsgesamt traten im Laufe des Prozesses wenige Ungereimtheiten auf, was wohl vor allem daran lag, dass der Beschuldigte ein umfassendes Geständnis ablegte, kurz nachdem Tränkle die vier verschiedenen Fälle aus der Anklageschrift rezitiert hatte. Dies beschleunigte den Ablauf: drei Zeugen mussten weder vereidigt noch gehört werden. Auf die Schwere der Tat hatte das Geständnis aber keinen Einfluss.
Auf die Frage des Richters, wie denn die Beziehung zu dem Mädchen entstanden sei, entgegnete der Angeklagte trocken: "Sie war halt das Nachbarsmädchen." Als Grund für seine Tat lieferte er die Begründung ab, dass seine Lebensgefährtin zu diesem Zeitpunkt hochschwanger war: "Da spielen ja oft mal die Hormone verrückt, ich hab mich daheim wie das fünfte Rad am Wagen gefühlt."
"Ich war halt verliebt in ihn"
Das 13 Jahre alte Mädchen wurde im Zeugenstand von Richter Fehn befragt, es traten so gut wie keine Abweichungen zwischen ihrer Aussage und der des Verurteilten auf. Zu ihren Beweggründen sagte sie: "Ich war halt verliebt in ihn. Es war alles von beiden Seiten gewollt, den ersten Schritt hat, glaube ich, er gemacht."
Schließlich machte die Schülerin eine letzte Feststellung, die die Gemüter im Saal aufschrecken ließ, denn zum Zeitpunkt der letzten sexuellen Begegnung der Beiden war die Lebensgefährtin des Angeklagten zusammen mit dem gemeinsamen Baby nicht, wie vom Angeklagten behauptet, auf der Arbeit, sondern im nahe gelegen Schlafzimmer.
Nach der letzten Zeugenbefragung des ermittelnden Kriminalbeamten, welche keine Wendungen an den Tag beförderte, schloss Richter Fehn die Beweisaufnahme nach nicht einmal neunzig Minuten ab. Staatsanwalt Tränkle forderte daraufhin aufgrund der Schwere der Tat und diversen kleineren Vorstrafen des Angeklagten eine zweijährige Freiheitsstrafe, Rechtsanwalt Geiger schloss sich dem an. Der Verteidiger des Verurteilten, Rechtsanwalt Wolfrum, hob den guten Willen seines Mandanten hervor, den dieser durch sein Geständnis gezeigt habe.
Nach weiteren 20 Minuten, die Fehn brauchte, um das Urteil zu erarbeiten, stand fest: Der Angeklagte muss eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verbüßen. Allerdings wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Ein Umstand, der nicht zuletzt an der Einstellung des Opfers liegen könnte. Geiger sagte nämlich, das Mädchen wolle, "dass er nicht eingesperrt wird."
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