Altersgrenze überschritten: Wie Teuschnitz' Bürgermeisterin dennoch erneut kandidieren könnte
Autor: Marian Hamacher
Teuschnitz, Donnerstag, 28. Juni 2018
Eigentlich dürfen Bürgermeister bei ihrem Amtsantritt nicht älter als 65 Jahre alt sein. Gabriele Weber dürfte dank eines kleinen "Tricks" trotzdem noch einmal antreten.
Das Rentenalter hat Gabriele Weber (CSU) längst erreicht. Wenn in zwei Jahren die nächsten Kommunalwahlen anstehen, wird die Teuschnitzer Bürgermeisterin sogar schon auf ihren 70. Geburtstag zusteuern. Eine erneute Kandidatur ist aus diesem Grund eigentlich gar nicht möglich, da hauptberufliche Bürgermeister bei ihrem Amtsantritt nicht älter als 67 Jahre sein dürfen. Trotzdem könnte Webers Name erneut auf dem Stimmzettel stehen. Jedenfalls dann, wenn 2020 in Teuschnitz ein ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt wird.
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