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Zapfhahn im Tank vergessen


Autor: Siegfried Sebelka

Kitzingen, Mittwoch, 22. Juni 2016

Eine filmreife Slapstick-Einlage hat eine 47-Jährige an einer Tankstelle hingelegt: Zapfhahn im Tank vergessen und losgefahren. Jetzt stand sie vor Gericht.
Symbolfoto: Justitia, Sinnbild für Gerechtigkeit


Eine filmreife Slapstick-Einlage hat eine 47-Jährige an einer Kitzinger Tankstelle hingelegt: Zapfhahn im Tank vergessen und losgefahren. Was auf dem Tankstellenvideo unfreiwillig komisch ausgesehen haben muss, endete vor dem Amtsgericht mit einem Verfahren wegen Unfallflucht. Es ging glimpflich aus, für die Frau und ihren Kampf mit dem Tankautomaten.

Am Ende der Verhandlung waren sich alle Beteiligten einig: Das Verfahren wird eingestellt. Die Frau zahlt 150 Euro an die Staatskasse und die Sache ist für sie erledigt.

Das hatte gleich nach dem Klassiker an der Tankstelle ganz anders ausgesehen. Da sah sich die Frau mit dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle konfrontiert. Ein Strafbefehl hatte dafür 1200 Euro und ein Fahrverbot von sechs Monaten vorgesehen. Dagegen hatte die Frau Einspruch eingelegt – mit Erfolg. Verschiedene Umstände haben eher für die Frau gesprochen und sie von dem schwerwiegenden Vorwurf der Unfallflucht entlastet.

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Mit dem Automaten gekämpft

17. Oktober 2015, 20.47 Uhr. Die Frau will tanken und fährt an die Trankstelle eines Großmarkts. Sie versucht es am ersten Automaten, steckt den Zapfhahn in den Tank, füttert den Automaten mit der IC-Karte – und nichts passiert. Sie wechselt auf die andere Seite der Zapfsäule. Steckt den Zapfhahn in den Tank, kämpft mit dem Automaten – und wieder tut sich nichts. Genervt setzt sie sich ins Auto und fährt los.

„Ich habe nicht mehr an den Schlauch gedacht“, sagt sie später dem Richter. Das aber merkt sie schnell beim Blick in den Rückspiegel. Gerade noch rechtzeitig. Sie hält an, steckt den Zapfhahn wieder in die Säule und lässt das Tanken sein. „Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass was passiert sein könnte“, sagte sie. Dass sich der Tankschlauch nicht mehr aufrollte, ist ihr nicht aufgefallen. „Es gibt viele Tankstellen, an denen der sich nicht aufrollt.“

Am Tag danach kamen der Frau dann doch Zweifel. Als ihr Mann sich das Auto bei Tageslicht anschaute, bemerkte er ein kleine Delle am Tankstutzen. Grund genug für die Frau, sich bei der Tankstelle zu melden. Das war allerdings schon zu spät. Die Polizei hatte ihre Ermittlungen bereits aufgenommen. Der schon erwähnte Strafbefehl war die Folge. Dessen Inhalt stellte sich aber schnell als ein bisschen zu heftig heraus. Zumal Fachleute inzwischen bestätigt haben: „Der Schaden war objektiv nicht erkennbar.“ Da war er trotzdem: 1300 Euro hatte der Betreiber der Anlage schließlich für die Reparatur des Schlauchs und seiner Aufrollanlage geltend gemacht.

Vor Gericht spielte das aber nicht die Hauptrolle, zumal die Höhe für das Gericht kaum nachvollziehbar und die Polizei vor Ort von rund 200 Euro ausgegangen war. Der schwer erkennbare Schaden und die schnelle Reaktion am Tag danach haben bewirkt, dass die Frau weiter Auto fahren kann und vermutlich auch Geld zum Tanken hat. Ob sie noch einmal an einen Selbstbedienungsautomaten geht, wurde in der Verhandlung nicht geklärt.