Wiesentheid-Prozess: Verzicht auf Befangenheitsanträge
Autor: Gisela Schmidt
Würzburg, Mittwoch, 25. Januar 2017
Fast wäre der Wiesentheid-Prozess geplatzt. Nun aber soll doch an diesem Donnerstag das Urteil gesprochen werden. Warum, lesen Sie hier.
Das Vorpreschen einer Schöffin hätte dafür sorgen können, dass die Verhandlung wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Würzburg neu aufgerollt werden muss. Weil die Anwälte aber auf Befangenheitsanträge verzichten, kann an diesem Donnerstag das Urteil gegen die Angeklagten verkündet werden.
Die Schöffin hatte am Montag einen Radiosender angeschrieben, weil sie mit seiner Hilfe „einen Spendenaufruf für das Opfer starten“ wollte. Außerdem hatte sie angeboten, dem Sender nach der Urteilsverkündung „Rede und Antwort zu stehen“. Die Redaktion leitete die Email an das Gericht weiter, der Vorsitzende der Großen Jugendkammer informierte die Verteidiger und bat sie, zu dem „Vorgang Stellung zu nehmen“.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter – und, genau wie Berufsrichter, zu Objektivität und Neutralität verpflichtet. Sie müssen, so Bayerns Justizminister Winfried Bausback, alles vermeiden, „was dafür sprechen könnte, dass sie schon vor Abschluss der Beweisaufnahme und durchgeführter Beratung eine endgültige Auffassung von der Schuldfrage gewonnen hätten“.
„Aus Opferschutzgründen verzichten wir auf Befangenheitsanträge“
Die Verteidiger der Angeklagten im Prozess wegen versuchten Mordes
Die Laienrichterin bekleidet ihr Ehrenamt laut ihrer Homepage seit acht Jahren. „Sie hätte wissen müssen, was sie tut“, sagt Anwalt Hanjo Schrepfer, der zusammen mit Dirk Wenz den Jüngeren der beiden Angeklagten verteidigt. Der 19-Jährige soll die Ex-Freundin seines ebenfalls angeklagten Freundes am 4. Januar 2016 in den Schlosspark in Wiesentheid (Lkr. Kitzingen) gelockt und zugeschaut haben, wie der Kumpel versuchte, sie zu töten. Das Opfer überlebte schwer verletzt und ist heute querschnittsgelähmt.
- Der Prozess stand auf der Kippe - verantwortlich war eine Schöffin des Gerichts