Vom Kanal bis zur Ehrung
Autor: Bearbeitet von Siegfried Sebelka
Albertshofen, Mittwoch, 06. Sept. 2017
Der Gartenbaubetrieb Töpfer bekam vom Albertshöfer Gemeinderat die Erlaubnis, eine neue Ein- und Ausfahrt zum Betriebsgelände zu errichten. Ein Thema aus dem Rat.
Der Gartenbaubetrieb Töpfer bekam vom Albertshöfer Gemeinderat in der jüngsten Sitzung die Erlaubnis, in der Mainsondheimer Straße eine neue Ein- und Ausfahrt zum Betriebsgelände zu errichten.
Die Antragsteller kommen für die Kosten auf und sichern die Entwässerung mit einem verrohrten Graben ab. Die Behörden haben nichts dagegen, dass das Ortsschild wegen des Vorhabens um 20 Meter versetzt wird.
Geld einziehen
Bei der überörtlichen Prüfungen das Jahresrechnungen 2014 und 2015 haben die Rechnungsprüfer im Landratsamt darauf hingewiesen, dass die Gemeinde die endgültigen Beiträge für die Entwässerungseinrichtung von den Bürgern einziehen muss. Zudem soll die Gemeinde die Herstellungsbeiträge für die Abwasseranlage umgehend erheben, um Einnahmeverluste zu vermeiden.
Albertshofen ist dabei
Im Jahr 2018 stehen die Jubiläen 100 Jahre Freistaat Bayern und 200 Jahre Verfassungsstaat ins Haus. Im Landkreis haben Bürger zusammengefunden, die einen Initiativkreis „Kultur – Geschichte – Archäologie“ gegründet haben. Die Albertshöfer Ratsrunde beschloss jetzt, sich diesem Initiativkreis anzuschließen.
Gemeinde übernimmt Kosten
Die Weinfestgemeinschaft wollte mit Erlaubnis der Gemeinde einen Kanalanschluss an der Festwiese bauen. Die vorgesehene Eigenleistung kam dabei aber nicht zum Tragen. Deshalb führte die Firma Hartmann das Vorhaben für 3810 Euro aus. Die Ratsrunde war sich rasch einig, dass die Gemeinde die Kosten alleine trägt. Grund: Der Kanal verläuft auf öffentlichem Grund kann von der Gemeinde für andere Belange genutzt werden.
Keine Ehrung für Wahlhelfer
Die Gemeinde Albertshofen wird keine Wahlhelferehrung durchführen, wozu Bundesinnenminister Thomas de Maiziere die Kommunen in einem Schreiben aufgefordert hatte. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass dadurch Wahlhelfer ungerecht behandelt würden.
Denn bei einer Bundestagswahl würden Wahlhelfer geehrt, die weit weniger Arbeit hätten als die nicht geehrten Wahlhelfer für eine Kommunalwahl. „Da wäre es statt der Ehrungen gescheiter, das Erfrischungsgeld, das Wahlhelfer als Entschädigung bekommen anzuheben“, so Bürgermeister Horst Reuther.