Die Kitzinger Polizei legt für Oktober eine traurige Verkehrsunfallstatistik vor. Außerdem gibt sie Tipps, wie Fußgänger in dunklen Winternächten nicht übersehen werden.
Im Landkreis Kitzingen wurden im Oktober von der Polizei 233 Verkehrsunfällen registriert. Bei 31 Karambolagen kamen Personen zu Schaden. Zwei Menschen starben, zehn wurden schwer und 37 Personen leicht verletzt.
Viele kleine Unfälle
Es entstand ein Sachschaden von insgesamt rund 246.000 Euro. Bei den meisten Unfällen (148) handelte es sich um Kleinunfälle. Alkohol war zwei Mal die Unfallursache, bei einem der Fälle wurden zwei Verkehrsteilnehmer getötet und weitere zwei Personen schwer verletzt. Bei diesem Unfall war auch zu hohe Geschwindigkeit eine Mitursache. Im Oktober wurden aufgrund von nicht angepasster Geschwindigkeit bei weiteren fünf Verkehrsunfällen sieben Personen verletzt. Bei zwei Unfällen wurde eine Drogenbeeinflussung des Verursachers festgestellt.
Wie immer der monatliche Tipp der Polizei, diesmal geht es um Sicherheit durch Sichtbarkeit. 90 Prozent aller wichtigen Informationen, so heißt es in dem Presseschreiben, werden auf der Straße mit den Augen aufgenommen. „Sehen und gesehen werden“ sei deshalb eine entscheidende Grundlage für die Teilnahme am Straßenverkehr.
Tipps zur Sichtbarkeit
Bei Nacht sinkt die menschliche Sehleistung auf etwa fünf Prozent des Tageswerts. Bei dunkler Kleidung werden Fußgänger erst aus einer Entfernung von 25 Metern wahrgenommen, hell gekleidet schon aus einer Entfernung von 50 Metern. Mit reflektierender Kleidung werden Radfahrer/Fußgänger schon bei einer Entfernung von 140 Metern erkannt.
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Aus diesem Grund gibt die Polizei folgende Tipps: • Als Fußgänger die Fahrbahn immer zügig, auf dem kürzesten Weg und quer zur Fahrtrichtung überqueren. • Nicht umkehren, wenn die Ampel umschalten sollte. • Möglichst gesicherte Querungsstellen wie Ampeln nutzen. Wer als Fußgänger bei lebhaftem Verkehr und schlechten Sichtverhältnissen die Fahrbahn in einer Entfernung von etwa 20 Metern zur nächsten gesicherten Querungsstelle überschreitet, handelt nach der Rechtsprechung grob fahrlässig. • Möglichst Kleidung mit reflektierenden Teilen oder eine Warnweste anziehen. • Als Radfahrer die Beleuchtung und reflektierende Teile überprüfen.