Mit Strohmännern, die für einige hundert Euro und weniger alles unterschrieben, haben drei Kitzinger Schrotthändler vor Jahren ihr Finanzamt getäuscht.
Mit Strohmännern, die für einige hundert Euro und weniger alles unterschrieben, was man ihnen vorlegte, haben drei Kitzinger Schrotthändler vor Jahren ihr Finanzamt getäuscht. Sie haben die Rendite aus dem Geschäft mit Altmetall über Tricks bei der Umsatzsteuer erheblich erhöht – im sechsstelligen Bereich.
Beim Abarbeiten des Falles ist die Justiz inzwischen bei einem Rechtsanwalt (59) aus dem Landkreis Kitzingen angekommen. Den wollte die Staatsanwältin wegen versuchter Strafvereitelung und Begünstigung von Steuerhinterziehung in der Größenordnung von 185 000 Euro für ein Jahr und drei Monate hinter Gitter schicken, ohne Bewährung. Der Verteidiger war für Freispruch, der angeklagte Anwalt natürlich auch.
Geldstrafe angebracht
Den Firmenchef, sagte er, habe er als schwierig, aber ehrlich eingeschätzt, und er sei sicher gewesen, dass dieser ihm die Wahrheit sage. Aus über 30-jähriger Anwaltstätigkeit wisse er, was er dürfe und was nicht. Dennoch hielt Christian Eisert, Richter am Amtsgericht Würzburg, eine Geldstrafe von 15 300 Euro (180 Tagessätze zu je 85 Euro) für angebracht.
Mit Schrott unmittelbar hatte der angeklagte Anwalt nichts zu tun, aber mit den Händlern war er über das Steuerliche und dann auch Juristische hinaus befreundet. Deswegen soll er daran beteiligt gewesen sein, einen Strohmann, der bei der Steuerfahndung ausgepackt hatte, zu einer Korrektur seiner belastenden Aussage zu veranlassen: Nachdem die Schrotthändler bei einem Vorgespräch den Ex-Strohmann mit seinen Aussagen beim Finanzamt konfrontiert hatten, fuhr man den Belastungszeugen zur Kanzlei des Anwalts.
Schnell unterschrieben
Dort wurde ihm ein Schriftstück vorgelegt, das er angeblich überflogen, inhaltlich nicht unbedingt verstanden und dann schnell unterschrieben hat. Bei einer „Aussprache“ im Büro der Schrotthändler habe er schon „Herzklopfen“ gehabt, erinnerte sich der Zeuge vor Gericht. Körperlich habe man ihn nicht bedroht. Aber drei kompakten Schrotthändlern gegenüberzusitzen, die anderer Meinung sind, das sei schon eine besondere Atmosphäre.
Dass es, als die Staatsanwaltschaft bereits ermittelte, zu Begegnungen zwischen dem Strohmann und seinen Geschäftspartnern, einmal im Büro auf dem Betriebsgelände und einmal in der Anwaltskanzlei im Landkreis Kitzingen, gekommen war, ist während des Prozesses gegen die drei Schrotthändler vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts Würzburg im Februar 2017 bekannt geworden. Daraufhin ist das Trio, bis dahin auf freiem Fuß, im Gerichtssaal wegen Verdunkelungsgefahr festgenommen worden.
Der Anwalt ihres Vertrauens musste ebenfalls in die Zelle, ist aber nach einer Nacht hinter Gittern wieder entlassen worden, da bei ihm nichts mehr zu verdunkeln war, so der Ermittlungsrichter.