Strohmann „bearbeitet“

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Mit Strohmännern, die für einige hundert Euro und weniger alles unterschrieben, haben drei Kitzinger Schrotthändler vor Jahren ihr Finanzamt getäuscht.

Mit Strohmännern, die für einige hundert Euro und weniger alles unterschrieben, was man ihnen vorlegte, haben drei Kitzinger Schrotthändler vor Jahren ihr Finanzamt getäuscht. Sie haben die Rendite aus dem Geschäft mit Altmetall über Tricks bei der Umsatzsteuer erheblich erhöht – im sechsstelligen Bereich.

Beim Abarbeiten des Falles ist die Justiz inzwischen bei einem Rechtsanwalt (59) aus dem Landkreis Kitzingen angekommen. Den wollte die Staatsanwältin wegen versuchter Strafvereitelung und Begünstigung von Steuerhinterziehung in der Größenordnung von 185 000 Euro für ein Jahr und drei Monate hinter Gitter schicken, ohne Bewährung. Der Verteidiger war für Freispruch, der angeklagte Anwalt natürlich auch.

Geldstrafe angebracht

Den Firmenchef, sagte er, habe er als schwierig, aber ehrlich eingeschätzt, und er sei sicher gewesen, dass dieser ihm die Wahrheit sage. Aus über 30-jähriger Anwaltstätigkeit wisse er, was er dürfe und was nicht. Dennoch hielt Christian Eisert, Richter am Amtsgericht Würzburg, eine Geldstrafe von 15 300 Euro (180 Tagessätze zu je 85 Euro) für angebracht.

Mit Schrott unmittelbar hatte der angeklagte Anwalt nichts zu tun, aber mit den Händlern war er über das Steuerliche und dann auch Juristische hinaus befreundet. Deswegen soll er daran beteiligt gewesen sein, einen Strohmann, der bei der Steuerfahndung ausgepackt hatte, zu einer Korrektur seiner belastenden Aussage zu veranlassen: Nachdem die Schrotthändler bei einem Vorgespräch den Ex-Strohmann mit seinen Aussagen beim Finanzamt konfrontiert hatten, fuhr man den Belastungszeugen zur Kanzlei des Anwalts.

Schnell unterschrieben

Dort wurde ihm ein Schriftstück vorgelegt, das er angeblich überflogen, inhaltlich nicht unbedingt verstanden und dann schnell unterschrieben hat. Bei einer „Aussprache“ im Büro der Schrotthändler habe er schon „Herzklopfen“ gehabt, erinnerte sich der Zeuge vor Gericht. Körperlich habe man ihn nicht bedroht. Aber drei kompakten Schrotthändlern gegenüberzusitzen, die anderer Meinung sind, das sei schon eine besondere Atmosphäre.

Dass es, als die Staatsanwaltschaft bereits ermittelte, zu Begegnungen zwischen dem Strohmann und seinen Geschäftspartnern, einmal im Büro auf dem Betriebsgelände und einmal in der Anwaltskanzlei im Landkreis Kitzingen, gekommen war, ist während des Prozesses gegen die drei Schrotthändler vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts Würzburg im Februar 2017 bekannt geworden. Daraufhin ist das Trio, bis dahin auf freiem Fuß, im Gerichtssaal wegen Verdunkelungsgefahr festgenommen worden.

Der Anwalt ihres Vertrauens musste ebenfalls in die Zelle, ist aber nach einer Nacht hinter Gittern wieder entlassen worden, da bei ihm nichts mehr zu verdunkeln war, so der Ermittlungsrichter.

Nach mehreren Wochen in Untersuchungshaft und Geständnissen, zu denen sich die Angeklagten nach sechs Verhandlungstagen durchgerungen hatten, sind diese zu Freiheitsstrafen mit Bewährung verurteilt worden, zwischen 18 und 21 Monaten. Im Prozess gegen den Anwalt sagte einer von ihnen jetzt, tatsächlich sei man unschuldig gewesen, habe aber gestanden, um die Sache zu beenden.

Nur auf dem Papier

Und wie sah so ein Strohmann-Einsatz aus? Dieser stellte für eine Lkw-Ladung Schrott, die nur auf dem Papier stand, mit seinem Namen eine saftige Rechnung aus und bekam dafür bei dem Recycling-Unternehmen ein bisschen etwas auf die Hand.

Im Aufenthaltsraum der Firma, an einer Pinnwand, so der Zeuge, hingen die vorbereiteten Unterlagen für fingierte Lieferungen, man musste nur noch unterschreiben. Das tat ein kleiner Kreis von Stamm-Strohmännern, darunter Obdachlose, Alkoholiker und Spielsüchtige, die so taten, als wären sie Unternehmer mit eigenem Lastwagen.

Vorschaubild: © Stefan Puchner (dpa)