Standpunkt: Das Ende der Bescheidenheit
Autor: Von Robert Haass red.kitzingen@mainpost.de
, Dienstag, 20. Mai 2014
Die in vielen Gemeinderäten nun doch öffentlich geführte Diskussion über die Bürgermeistergehälter war sinnvoll und wichtig, zeigt einige Fakten und wirft drängende Fragen auf.
Die in vielen Gemeinderäten nun doch öffentlich geführte Diskussion über die Bürgermeistergehälter war sinnvoll und wichtig, zeigt einige Fakten und wirft drängende Fragen auf.
Als vor zwei Jahren vom Gesetzgeber her eine kräftige Aufstockung der Bürgermeistergehälter verfügt wurde, waren etliche Ortsoberhäupter mit dem Mindestgehalt – bei Gemeinden zwischen 1000 und 3000 Einwohner immerhin 2500 Euro pro Monat – durchaus zufrieden. Je nach Größe der Kommune und besonderen Gegebenheiten, etwa mehreren Ortsteilen, konnte bis zu einer Obergrenze von rund 3900 Euro gegangen werden.
Jetzt, nach den Wahlen, ist aber bei den meisten Bürgermeistern das Ende der Bescheidenheit erreicht: Gibt es im Kreis noch einen Bürgermeister, der beim Gehalt an der Untergrenze liegt? Selbst kleine Gemeinden, wie Buchbrunn oder Sulzfeld, beide mit nur einem Ortsteil und nur wenigen Einwohnern über 1000, genehmigen ihren Bürgermeistern einen kräftigen Aufschlag auf den „Mindestlohn“, im Fall Sulzfelds fast bis an die Obergrenze. 1#googleAds#100x100
Das bringt Gemeinden wie etwa Marktsteft mit über 1700 Einwohnern und zwei Ortsteilen in Argumentationsnöte. Der zwar vom Bürgermeister als zu niedrig empfundene, aber mit Mehrheit beschlossene Betrag von 3000 Euro im Monat liegt gut über der Mindestgrenze, die bei etwas über 2600 Euro im Monat liegt.
Und es gilt festzustellen: Das Bürgermeisteramt ist in diesen Gemeinden ein Ehrenamt. Kein Bürgermeister wurde genötigt, für das Amt zu kandidieren, alle haben das freiwillig und mit hehren Ansprüchen gemacht. Oder doch etwa wegen des Geldes? Und wer als Bürgermeister jammert, das Amt erfordere von ihm eine 40-, 50- oder gar 60-Stundenwoche, der muss sich schon fragen lassen, ob er oder sie dafür die geeignete Person ist. Denn andere schaffen das im – zugegeben zeitaufwendigen – Nebenberuf.
Bleibt zu fragen: Wie reagiert die Rechtsaufsicht auf einen eventuellen Widerspruch Reicherts gegen den Beschluss über sein Bürgermeistergehalt, wie hält die Aufsicht das mit der Öffentlichkeit und Transparenz und liefert sie dabei grundsätzliche Antworten zu all den andren Fragen?