Solaranlage nicht genehmigt
Autor: ro
Iphofen, Mittwoch, 21. November 2012
Gute Nachrichten für die Nenzenheimer: Ihre Ortsdurchfahrt wird nun doch komplett neu ausgebaut. Wie Bürgermeister Josef Mend in der Sitzung des Bauausschusses am Montagabend bekannt gab, hat das Staatliche Bauamt, etwas überraschend, vorgeschlagen, auch die restlichen knappe 200 Meter der ST 2418 in Nenzenheim mit auszubauen.
Gute Nachrichten für die Nenzenheimer: Ihre Ortsdurchfahrt wird nun doch komplett neu ausgebaut. Wie Bürgermeister Josef Mend in der Sitzung des Bauausschusses am Montagabend bekannt gab, hat das Staatliche Bauamt, etwas überraschend, vorgeschlagen, auch die restlichen knappe 200 Meter der ST 2418 in Nenzenheim mit auszubauen.
Einstimmig beschlossen die Räte, die Seitenstreifen für 36 400 Euro ebenfalls mit zu machen. Der Nachteil: Die eh schon lange und aufwändige Baustelle wird noch ein wenig länger dauern. Grund für die lange Bauzeit ist der Untergrund: Da die Straße einst komplett gepflastert und darüber nur eine dünne Asphaltschicht gezogen war, muss nun ein aufwändiger Vollausbau erfolgen. Dafür sind aber in absehbarer Zeit alle Straßen des Stadtteils saniert.
Weitere Punkte waren:
• Auf der Zufahrt zu den Einkaufsmärkten Edeka und Penny wird es, wie von Anliegern beantragt, keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h geben. Eine Geschwindigkeitsmessung über mehrere Tage hinweg hat zwar ein tägliches Verkehrsaufkommen von 800 bis 900 Fahrzeugen ergeben. Die vorgeschriebene Geschwindigkeit wurde aber in 96,5 Prozent und in 99 Prozent in Gegenrichtung eingehalten, so dass die Ausschussmitglieder keinen Handlungsbedarf sahen.
• Ein Antrag auf eine aufgeständerte Solaranlage wurde abgelehnt. Da die Anlage bereits besteht, droht nun der Abriss. - Da sie sich an die Vorgaben der Stadt halten, dürfen Mathias Stütz in der Hellmitzheimer Straße 7 in Dornheim und Stefan Lenzer im Pfaffensteig 24 in Iphofen je eine Photovoltaikanlage bauen.
• Henryk Zabinski darf Am Breitenstein eine Lagerhalle mit Bürotrakt bauen.
• Die Firma Knauf darf auf dem Gelände ihres Werks 1 einen erweiterten Aufenthaltscontainer für Lkw-Fahrer aufstellen.