Seinsheim
Lungenentzündung und "grippeartige Symptome"

"Auf Menschen übertragbar": Gesundheitsbehörde stellt Zoonose bei toten Hasen in Franken fest

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat bei zwei toten Hasen im Raum Seinsheim (Kreis Kitzingen) die Infektionskrankheit Tularämie festgestellt. Sie sei auf den Menschen übertragbar und löse unter anderem Lungenentzündungen aus, heißt es.
Seinsheim: Zoonose bei toten Hasen festgestellt - Infektionskrankheit "auf den Menschen übertragbar"
In der Gemeinde Seinsheim wurden zwei Tiere mit der auch für den Menschen nicht ungefährlichen Hasenpest entdeckt. Foto: Collage inFranken.de: sbtlneet/Pixabay ; Gary Bendig/Unsplash

Bei zwei verendet aufgefundenen Feldhasen im Raum Wässerndorf (Gemeindeteil von Seinsheim, Landkreis Kitzingen) hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen die Infektionskrankheit Tularämie festgestellt. Das hat das Landratsamt Kitzingen in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

Bei der Tularämie oder auch Hasenpest handle es sich um eine "durch das Bakterium Francisella tularensis hervorgerufene Infektionskrankheit, die vorwiegend bei wildlebenden Hasenartigen (Hasen, Kaninchen) und Nagetieren (Mäuse, Ratten, Eichhörnchen) sporadisch vorkommt". Die Tularämie sei "eine Zoonose, die durch direkten Kontakt mit der kontaminierten Umgebung oder infizierten Tieren auf den Menschen übertragbar" sei.

Lungenentzündung, Lymphknotenschwellung, Gliederschmerzen: Hasenpest im Kreis Kitzingen entdeckt 

Die infizierten Tiere erkranken demnach an einer akut verlaufenden fieberhaften Allgemeininfektion mit Abmagerung, Schwäche und Apathie. "Sie laufen schwankend und verlieren häufig die natürliche Scheu", so die Behörde. Beim Menschen komme es häufig zu grippeartigen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen, auch Lungenentzündungen, fortschreitenden Entzündungen an der Eintrittsstelle und Lymphknotenschwellungen.

Personen, bei denen Krankheitserscheinungen nach einem Wildtierkontakt auftreten, sollten einen Arzt aufsuchen und diesen darauf hinweisen, heißt es. Es werden folgende Verhaltensmaßregeln empfohlen:

  • Vermeidung von ungeschütztem Kontakt zu Wildtieren, insbesondere bei offensichtlichen kranken Tieren
  • Vermeidung von ungeschütztem Kontakt zu Kadavern von Wildtieren
  • Einhalten der Arbeitshygiene beim Umgang mit erkrankten oder toten Wildtieren
  • Einhalten der Arbeits- und Küchenhygiene beim Umgang mit Wildbret während der Vorbereitung (Enthäuten, Ausnehmen) und der Zubereitung
  • Wildgerichte nur gut durchgegart verzehren.

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