Sechs Vorstrafen waren zu viel: 24-Jähriger muss neun Monate in Haft
Autor: mey
Kitzingen, Dienstag, 18. November 2014
Die volle Härte des Gesetzes im Kitzinger Amtsgericht schrammt knapp an dem 24-jährigen Angeklagten vorbei: Drei Einbrüche in Kitzingen waren ihm nicht nachzuweisen. Trotzdem warten wohl Gitterstäbe auf den jungen Mann, der wegen zwei weiteren Delikten – Fahren ohne Fahrerlaubnis und Hehlerei – vom Schöffengericht zu neun Monaten Haft verurteilt wurde. Dass es keine Bewährung gab, verdankt er seinen Vorstrafen.
Die volle Härte des Gesetzes im Kitzinger Amtsgericht schrammt knapp an dem 24-jährigen Angeklagten vorbei: Drei Einbrüche in Kitzingen waren ihm nicht nachzuweisen. Trotzdem warten wohl Gitterstäbe auf den jungen Mann, der wegen zwei weiteren Delikten – Fahren ohne Fahrerlaubnis und Hehlerei – vom Schöffengericht zu neun Monaten Haft verurteilt wurde. Dass es keine Bewährung gab, verdankt er seinen Vorstrafen.
Der 24-Jährige ist der Versagertyp. Die Hauptschule packt er grade so, eine Lehre bricht er ab. Seither hält er sich mit kleinen Jobs über Wasser. Und er verkehrt in den falschen Kreisen, was ihn immer wieder vor Gericht führt. Das aktuelle Verfahren verdankt der Angeklagte einem Ex-Kumpel. Der ist als Kleinkrimineller recht eifrig und bekommt vor gut einem Jahr Besuch von der Polizei.
Die findet Hehlerware bei dem 25-Jährigen, die aus Einbrüchen stammt: ein Computerbildschirm, eine antike Briefwaage, einen Schreckschussrevolver und einen Vorderlader. Woher das Diebesgut stammt, dazu gibt's zwei Aussagen: Bei der Polizei nennt der Zeuge einen Kumpel, in der späteren Gerichtsverhandlung den Angeklagten. Konsequenz: Die Polizei verdächtigt den 24-Jährigen, in Kitzingen drei Einbrüche verübt und Teile der Beute an den Ex-Kumpel verkauft zu haben.
Vor dem Schöffengericht steht Aussage gegen Aussage. Der Angeklagte leugnet die Taten, der einstige Kumpel nennt ihn als Verkäufer der geklauten Teile. Weil letzterer nicht eben glaubwürdig rüberkommt, stellt das Gericht das Verfahren wegen der Einbrüche ein.
Geklautes Smartphone gekauft
Was den 24-Jährigen reinreißt, sind zwei kleinere Delikte, die er ohne Wenn und Aber zugibt. Einmal ist er – leicht von Drogen benebelt – auf einem Mofa unterwegs, für das er einen Führerschein bräuchte, den er nicht hat. Delikt zwei ist heikler: Der Angeklagte hat von seinem Ex-Kumpel, der ihn in die Einbruchgeschichte reinzog, vor einem Jahr Diebesgut gekauft. Unter anderem ein teures Smartphone und einen Beamer. Knapp 200 Euro zahlte er damals – wohl wissend, dass die Sachen gestohlen waren.
Dass der junge Mann nicht mit einem blauen Auge davon kommt, verdankt er sechs Vorstrafen. Eigentumsdelikte – auch Einbrüche – wechseln sich mit Fahren ohne Fahrerlaubnis ab. Nach Jugendarresten gab's dafür auch mal ein paar Monate Knast. Und deshalb steht der Angeklagte unter Bewährung.
Weil die letzte Verurteilung gerade mal ein paar Monate zurückliegt, sieht die Staatsanwältin wenig Grund für Milde. Sie fordert eine Strafe von einem Jahr und vier Monaten – ohne Bewährung: „Ich sehe keinen Wandel in seinem Leben.“ Der Pflichtverteidiger hofft auf „Gnade vor Recht“ und sieben Monate mit Bewährung. Der Angeklagte sei zwar „kein Unschuldslamm“, aber auf dem Wege der Besserung.