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Schläge mit Stein auf schlafenden Gatten


Autor: Manfred Schweidler

Willanzheim, Mittwoch, 18. Januar 2017

Mit einem Stein schlug Beate B. ihren schlafenden Ehemann. Dafür soll sie jetzt 33 Monate hinter Gitter. Dennoch galten ihr beim Urteil die Sympathien der Zuhörer.


Beate B. hat gestanden, mit einem Stein auf den schlafenden Gatten eingeschlagen zu haben. Dennoch glaubt man am Morgen des Urteils, im Landgericht Würzburg seien die Rollen vertauscht: Selten erfährt eine Angeklagte so viel Verständnis von Zuschauern wie die 51-Jährige Ehefrau und Mutter.

Man sieht gerührte Gesichter und rot geweinte Augen. Für die Angeklagte kommen aus drei dicht gefüllten Stuhlreihen Wort der Unterstützung, aufmunterndes Kopfnicken. Schüchtern lächelt sie zurück, Dann winkt sie sogar verschämt einer der Freundinnen zu, die zu ihrer Unterstützung gekommen sind.

Ihr Ex-Mann bahnt sich schweigend den Weg durch die Wartenden. Der Nebenkläger musste in fünf Verhandlungstagen erleben, dass die Nachbarn ihr Urteil offenbar längst gefällt haben. Ihm gelten zischelnde Kommentare. Er wendet den Zuschauern den Rücken zu und blickt schweigend in ein Notizbuch. Wenn sie so nebeneinander vor dem Gericht sitzen, drei Meter und doch Welten voneinander entfernt, tut man sich schwer, in dem 30 Zentimeter größeren und 40 Kilo schwereren Ex-Mann das Opfer und in der zierlichen Frau von 1,62 Meter Körpergröße die Täterin zu sehen.

Emotionaler Ausnahmezustand führte zu der Tat

Dem Gericht scheint es ebenso zu gehen, als es das Urteil verkündet. Die Kammer um den Vorsitzenden Hans Brückner sieht bei der Angeklagten „einen emotionalen Ausnahmezustand, der auf das Verhalten des Geschädigten zurückzuführen ist.“ Kein versuchter Mord, wie es zunächst in der Anklage stand, nicht einmal Totschlag, sondern gefährliche Körperverletzung im Affekt. Nicht acht oder mehr Jahre Haft für die frühere Polizeiangestellte, wie befürchtet worden war, sondern „nur“ 33 Monate. Durch die Reihen der Zuschauer geht ein Aufatmen.

Noch einmal bringt der Vorsitzende zur Sprache, wie es nach 34 gemeinsamen Jahren zu der Tat kam: „Bis 2016 gab es keine größeren Probleme.“ Dann saß der Ehemann monatelang arbeitsunfähig zuhause, nahm heimlich übers Internet Kontakt mit einer anderen Frau auf. Ohne etwas zu sagen, verschwand der Vater zweier erwachsener Kinder im März zwölf Tage, traf die andere Frau heimlich.

Nach seiner Rückkehr wusste die Gattin schon von einer Freundin, dass er auf Facebook mit einer anderen Frau kommunizierte. Sie stichelte, er wiegelte ab. So schaukelte sich die Situation zur Krise hoch: Der Gatte fühlte sich eingeengt. Die Ehefrau fürchtete, betrogen zu werden und ließ sich Medikamente gegen ihre depressive Stimmung verschreiben.

Doch als sie ihn auf seine Aktivitäten auf Facebook ansprach, sagte er nur: „Facebook brauchen wir nicht!“ Es gab keine Aussprache, kein Gespräch, um den Konflikt zu lösen, betonte Brückner bedauernd.

Mitten in der Nacht holte sie den 1,7 Kilo schweren Stein

In einer Nacht Anfang April übermannte die Ehefrau die Wut: Während sie am Abend des Vorfalls zu Bett ging, surfte er noch Stunden am Computer - nach eigenen Angaben, ohne mit der anderen Frau Kontakt aufzunehmen. Doch die Kripo ermittelte: Er nahm doch in jener Nacht Kontakt mit ihr auf, über den Handy-Dialogdienst Whatsapp.

Mitten in der Nacht holte die Ehefrau den 1,7 Kilo schweren Stein aus dem Garten und schlug ihn dem Schlafenden viermal im Affekt an den Kopf - nicht sehr fest. Das Gericht glaubte ihr, dass sie nicht töten wollte. Es geht aufgrund der Verletzungen davon aus, dass sie „relativ leicht zugeschlagen haben muss“ und „nicht weit ausgeholt hat“. Der erwachende Mann stieß ihr den Stein aus der Hand und ließ sich im Krankenhaus die Platzwunden nähen. Mehr sah der Arzt dort nicht für notwendig an.

Die Internet-Aktivitäten und die vier Schläge mit dem Stein beendeten das gemeinsame Leben. Der Ehemann ließ sich scheiden und muss das gemeinsame Haus bald verlassen. Mit dem Urteil ist der Fall nicht abgeschlossen: Die Frau hat ihre Freiheit verloren, ihren Mann und ihren Arbeitsplatz. Um Rentenansprüche wird sie kämpfen müssen.

Doch mit den Frauen aus ihrem Bekanntenkreis kann sie weiter rechnen. Kaum ist das Gericht mit der Urteilsverkündung fertig, wird Verteidiger Norman Jacob bereits mit Fragen bombardiert: „Wann kann ich sie im Knast besuchen? Wann kommt sie frei?“ forschen Freundinnen. Eine sagt: „Ich muss das doch wissen, damit ich sie abholen kann, wenn sie frei kommt.“