Plötzlich war das Taschengeld weg
Autor: Siegfried Sebelka
Kitzingen, Montag, 25. April 2016
In einer Wohngruppe für Behinderte ist das Taschengeld verschwunden. Alle Indizien sprachen gegen eine Pflegehelferin. Für ein Urteil wegen Diebstahls reichte das nicht.
Es ist ein Diebstahl der eher schäbigen Art. In einer Wohngruppe für Behinderte ist das Taschengeld der Bewohner verschwunden. Alle Indizien sprachen scheinbar gegen eine Pflegehelferin. Für ein Urteil wegen Diebstahls reichte das nicht. Das Jugendgericht stellte das Verfahren gegen die 19-Jährige ein.
Die stellte von Anfang an klar und blieb bis zum Ende dabei: „Ich war das nicht.“ „Das“ war ein Vorfall, der sich in einer Wohngruppe für Behinderte abgespielt hat.
Dort leben Menschen zusammen, die allein nicht zurechtkommen. Betreut werden sie im Schichtbetrieb von Erziehern und Helferinnen. Die Menschen sind rundumversorgt. Für kleinere Ausgaben hat jeder einen Geldbeutel. Der wird mit fünf bis 15 Euro am Wochenanfang aufgefüllt.
Zum Leben in der Gruppe gehören Ausflüge, wie im November 2015. Da stand an einem Samstag ein Festbesuch an. Die Geldbeutel werden in solchen Fällen von einem Betreuer mitgenommen. Wenn ein Bewohner was braucht, wird das mit dem Taschengeld bezahlt.
Nach dem Ausflug landen die Geldbeute wieder im verschlossenen Büro des Personals und dort in einem Tresor, der allerdings nicht immer abgeschlossen ist. So war es auch an dem Samstag im November. Es gab am Abend einen Schichtwechsel. Die Fachkraft ging, die Pflegerin übernahm die Bereitschaft in der Nachtschicht. Alles wie gewohnt. Ungewöhnlich war, dass in der Frühschicht festgestellt wurde, dass die kleinen Geldscheine (Fünfer und Zehner) aus den Geldbeuteln weg waren, etwa 40 Euro insgesamt.
Cola und Popcorn
Der Vorfall war Thema bei der Dienstbesprechung am Tag danach. Dabei geriet die 19-Jährige unter Verdacht. Die junge Frau litt unter chronischem Geldmangel. Der war gegen Monatsende so groß, dass eine Kollegin bei einem gemeinsamen Kinobesuch den Eintritt übernahm. Wenig später wunderte die sich, dass die 19-Jährige Cola und Popcorn mit Fünf–Euro-Scheinen bezahlte und weitere im Geldbeutel hatte.
Das wurde in der Dienstbesprechung bekannt und reichte offenbar als Beweis. Jedenfalls hat die Frau inzwischen die Kündigung bekommen. „Ohne eine Begründung“, sagte sie: Sie geht davon aus, dass das verschwundene Geld der Grund war.