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Niedriglohn erhöht das Armutsrisiko


Autor: Dagmar Ungerer-Brams

Kitzingen, Freitag, 04. April 2014

Die Beschäftigten im Landkreis Kitzingen haben nach einer Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbunds DGB ein hohes Verarmungsrisiko.


Die Beschäftigten im Landkreis Kitzingen haben nach einer Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbunds DGB ein hohes Verarmungsrisiko. Allein für jene Beschäftigte, die trotz eines sozialversicherten Jobs von ihrer Arbeit allein nicht leben können, müssen nach DGB-Berechnungen mehr als 1,4 Miollionen Euro im Jahr an Hartz-IV-Leistungen gezahlt werden. „Die Armut von Beschäftigten verzerrt den Arbeitsmarkt und kommt uns alle als Steuerzahler teuer zu stehen“, lässt Sebastian Braun, stellvertretender Vorsitzender des DGB Kreisverbandes Kitzingen, in einer Mitteilung an die Presse wissen.

Der jetzt geplante Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde komme nicht nur vielen Geringverdienern zu Gute, sondern entlaste zugleich auch den Haushalt des Landkreises wie auch den des Bundes.

Im Sommer 2013 wurden in Kitzingen fast 260 Beschäftigte gezählt, die ergänzend Hartz-IV-Leistungen erhielten. Im gleichen Zeitraum im Jahr zuvor lag diese Zahl bei 229, so die Meldung des DGB.

Niedriglöhne Ursache für Harz IV

Trotz eines sozialversicherten Jobs konnten sie von ihrer eigenen Arbeit allein nicht leben und waren ergänzend zu ihrem Lohn auf staatliche Fürsorge angewiesen. Niedriglöhne und die oftmals hohen Mietkosten sind aus gewerkschaftlicher Sicht die wesentlichen Ursachen dafür, dass so viele Beschäftigte im Landkreis Kitzingen auf Hartz IV angewiesen sind. Aber auch das besonders hohe Verarmungsrisiko in einzelnen Branchen begünstige dies. So ist das Hartz-IV-Risiko im Reinigungsgewerbe bundesweit etwa sechs Mal höher als in allen anderen Branchen. Im Gastgewerbe sowie der Leiharbeit ist das Hartz-IV-Risiko etwa drei Mal höher als in der Wirtschaft insgesamt.

Im Landkreis Kitzingen mussten für die Beschäftigten mit sozialversichertem Job im Jahr 2012 nach DGB-Berechnungen ergänzende Hartz-IV-Leistungen von gut 1,4 Millionen Euro gezahlt werden. Diese Steuermittel waren notwendig, um Geringverdienern überhaupt das gesellschaftliche Existenzminimum garantieren zu können. Nach den DGB-Berechnungen entfielen davon allein auf die Mietzahlungen für Hartz IV-Beschäftigte knapp 770 000 Euro, die größtenteils vom Landkreis finanziert werden müssen.

Erwerbseinkommen wird zwar grundsätzlich auf Hartz IV angerechnet, doch vorrangig auf die vom Bund zu tragenden Regelleistungen für den Lebensunterhalt. Erst wenn der Bund für diese Leistungen nicht mehr einspringen muss, wird darüber hinausgehendes Einkommen auch auf die Mietzahlung der erwerbstätigen Aufstocker angerechnet. Der Landkreis bleibt so lange in der finanziellen Verantwortung, bis Beschäftigte keine aufstockenden Fürsorgeleistungen mehr erhalten und Hartz IV überwunden werden kann.

„Der jetzt geplante flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde wird neben dem Bund (auch) die Städte und Kommunen bei den Hartz-IV-Ausgaben spürbar entlasten“, so Sebastian Braun. Der Mindestlohn ist aus Sicht des DGB ein wichtiger Schritt auf dem Wege zu einer anständigen Bezahlung von Arbeitnehmern.