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Mordversuch im Schlosspark beschäftigte erneut Gericht


Autor: Gisela Schmidt

Wiesentheid, Dienstag, 24. Oktober 2017

Elf Jahre, weil er seine Ex-Freundin im Schlosspark Wiesentheid (Lkr. Kitzingen) ermorden wollte. Das Urteil akzeptierte der 19-Jährige nicht. Nun entschied der BGH.
Am Dienstag, 5. Januar  2016, wurde um 9.20 Uhr im Wiesentheider Schlosspark eine schwer verletzte 22-Jährige gefunden.



Elf Jahre Jugendgefängnis lautete am 26. Januar das Urteil für einen zur Tatzeit 19-Jährigen, der seine Ex-Freundin im Schlosspark von Wiesentheid (Lkr. Kitzingen) ermorden wollte. Der Mann akzeptierte die Gerichtsentscheidung nicht. Sein Gang zum Bundesgerichtshof (BGH)in Karlsruhe, der letzten Instanz in Straf- und Zivilverfahren, war allerdings erfolglos. Das Oberste Gericht der Bundesrepublik bestätigte jetzt seine Verurteilung.

Nach dem Urteil des Landgerichts Würzburg war es eine „ monströse Tat “: Mit Hilfe eines ein Jahr jüngeren Freundes lockte der damals 19-Jährige seine Ex-Freundin in der Nacht zum 5. Januar 2016 in den dunklen und menschenleeren Schlosspark. Dort trat er plötzlich auf die Frau zu und stach mit einem Messer auf sie ein. Motiv: Sie hatte sich von ihm getrennt. Nach dem Verbrechen, bei dem der Kumpel des 19-Jährigen zugeschaut hatte, ließen die Männer das Opfer einfach liegen.

Erst am nächsten Morgen fand ein Spaziergänger die Frau. Die 23-Jährige wurde durch die Messerattacke so schwer verletzt, dass sie heute ein Pflegefall ist und wahrscheinlich ihr Leben lang auf einen Rollstuhl angewiesen sein wird.

Laut BGH war die Revision ihres Ex-Freundes unbegründet. Das Urteil des Landgerichts Würzburg, das für den 19-Jährigen „die besondere Schwere der Schuld“ bejaht hat, habe „keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten“ enthalten. Der Mittäter des 19-Jährigen war, ebenfalls wegen versuchten Mordes, zu siebeneinhalb Jahren Jugendgefängnis verurteilt worden.