Mit 2,28 Promille auf wackliger Radltour

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Der Gleichgewichtssinn gehört zu den Fähigkeiten, die der Alkohol ganz schnell aus der Spur bringt. Dies führt beim Otto-Normaltrinker dazu, dass er nach vier, fünf Bier wackelige Angelegenheiten wie Radfahren nach Aufsteigen und anschließendem Sturz sofort beendet. Nicht so ein 24-jähriger Arbeiter, der mit 2,28 Promille – meist – im Sattel blieb, bis ihn die Polizei aus demselben holte. Die Quittung gab's am Kitzinger Amtsgericht.

Der Gleichgewichtssinn gehört zu den Fähigkeiten, die der Alkohol ganz schnell aus der Spur bringt. Dies führt beim Otto-Normaltrinker dazu, dass er nach vier, fünf Bier wackelige Angelegenheiten wie Radfahren nach Aufsteigen und anschließendem Sturz sofort beendet. Nicht so ein 24-jähriger Arbeiter, der mit 2,28 Promille – meist – im Sattel blieb, bis ihn die Polizei aus demselben holte. Die Quittung gab's am Kitzinger Amtsgericht.

Der Mann vom Bau kippt sich in einer Mai-Nacht in einer Kitzinger Kneipe eine Menge hinter die Binde. Weil er irgendwann voll und müde ist, will er am frühen Morgen heim. Was verhängnisvoll ist, da der 24-Jährige trotz Vollsuff für die rund 500 Meter bis zu seinem Zuhause das Fahrrad nimmt.

Mit dem hohen Promillegehalt im Blut gestaltet sich selbst die kurze Strecke recht holprig: „Geschmissen hat's mich da öfter“, sagt der Angeklagte vor Gericht. Doch er bleibt bei allem Gewackel im Sattel. Und so sieht ihn ein Polizist, der gerade auf dem Weg zur Arbeit ist: „Der braucht ja die ganze Straße“, habe er gedacht, sagt der Beamte als Zeuge. Der darf auf einen unverhofften Früheinsatz verzichten, weil eine Streife sich des Arbeiters annimmt.

Der junge Mann ist zwar etwas maulfaul, gibt aber nach kurzer Ermunterung durch den Amtsrichter alles zu. Was auch dringend nötig ist. Der 24-Jährige hat sechs Vorstrafen im Register. Was ganz böse gegen ihn spricht: Nach einer Verurteilung wegen Bandendiebstahls, war er nach Verbüßung einer Teil-Haftstrafe im März aus dem Knast entlassen worden – auf Bewährung. Ein paar Wochen später leistet er sich die Promillefahrt. In Gerichtsdeutsch war das fahrlässige Trunkenheit im Verkehr.

Mit der Rückfallgeschwindigkeit schrammt der 24-Jährige scharf am Knast vorbei. Was ihm Pluspunkte bei Richter und Staatsanwalt verschafft, sind sein Geständnis, der feste Job und sein freiwilliger Besuch bei der Suchtberatung. Der junge Mann hat ein kräftiges Alkoholproblem, was – aus Sicht des Richters – seine radfahrerische Leistung trotz einem 2,28-Promille-Handicap am frühen Morgen erklärt: „Dass Sie es aufs Rad geschafft haben, ist ungewöhnlich.“

Weil er bei seiner Schlangenlinien-Tour vor allem sich selbst gefährdet hat, drücken Richter und Anklagevertreter noch mal ein Auge zu. Beide sind sich einig. Der junge Mann muss nicht hinter Gitter. Für den „Riesenblödsinn“ gibt's als Quittung vier Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 1600 Euro. Und damit der Angeklagte sein Alkoholproblem ernsthaft in den Griff kriegt, muss er eine ambulante Suchttherapie ableisten – sechs Monate lang. Der 24-Jährige nimmt das Urteil an: „Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe.“