Zwei Jahre nacheinander mussten die Kitzinger Einzelhändler ausgerechnet im Weihnachtsgeschäft mit Repressalien zurecht kommen. Was sie sich jetzt wünschen.
Das Weihnachtsgeschäft ist gelaufen, die Bilanz bei den Kitzinger Einzelhändlern fällt unterschiedlich aus. Der Wunsch für 2022 ist bei allen gleich: endlich wieder normale Zeiten.
Bis Oktober war Lorette Konrad zufrieden. Viele Kunden kamen, auch von auswärts. Dann wurden die ersten Auflagen für die Gastronomie beschlossen. „Und das wirkt sich sofort auf unser Geschäft aus“, sagt die Geschäftsführerin von Konrad-Moden. Die Gleichung ist einfach: Weniger Menschen in der Stadt bedeuten weniger Kunden in den Läden. Das Weihnachtsgeschäft bezeichnet sie als deutlich schlechter als in den Vor-Corona-Jahren.
Corona-Regelung als ungerecht empfunden
Die 2G-Regelung habe ihren Anteil daran gehabt. Wer nicht geimpft oder genesen war, durfte nicht in die Läden, alle anderen mussten Impfnachweis und Personalweis vorzeigen. Immer wieder hat Lorette Konrad die Rückmeldung erhalten, dass den Menschen die Lust am Bummeln und Einkaufen dadurch vermiest wurde. Dass diese Regelung ausgerechnet kurz nach Weihnachten aufgehoben wurde, findet sie „unmöglich.“ Eine Gleichstellung mit dem Lebensmitteleinzelhandel hätte es schon immer geben müssen. Dort konnten die Kunden während der gesamten Pandemie Kleidung, Schuhe, Schreibwaren und andere Waren problemlos einkaufen, während die Spezialgeschäfte immer wieder Hürden überwinden mussten. „Das empfand ich schon immer als ungerecht.“
Eine andere Erfahrung hat Martina Oberndorfer in den letzten Wochen gemacht. „Die Menschen wissen es wieder zu schätzen, dass es inhabergeführte Geschäfte in Kitzingen gibt“, sagt die Geschäftsführerin von Oberndorfer-Moden. Nicht nur die Stammkunden, auch viele neue Kunden seien in den letzten Wochen in ihr Geschäft gekommen – angelockt unter anderem durch intensive Werbung auf den eigenen Social-Media-Kanälen. Ganz oft habe sie von den Kunden gehört, dass sie auch deswegen gerne in Kitzingen einkaufen, weil sie sich ihrer Verantwortung gegenüber den örtlichen Geschäftsleuten durchaus bewusst sind. „Weil sie wissen, dass es sonst irgendwann keine Geschäfte mehr geben wird.“
Diese Einstellung wünscht sich auch Detlef Bachmann von möglichst vielen Bürgern in diesem Jahr. „Wenn die Leute keine leeren Schaufenster und tote Innenstädte wollen, dann müssen sie die lokalen Einzelhändler unterstützen“, sagt der Geschäftsführer von Otto Moden in Kitzingen. Wer nur noch online bestellt, der brauche sich nicht über Geschäftsschließungen wundern. Über das Weihnachtsgeschäft 2021 äußert sich Bachmann zurückhaltend. „Man muss auch mit weniger zufrieden sein.“
Weder fair noch praxistauglich
Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass Bekleidungsgeschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs gehören und damit nicht der 2G-Regel im Einzelhandel unterliegen, begrüßt er ausdrücklich – genauso wie der IHK-Hauptgeschäftsführer. Das Urteil zeige laut Prof. Dr. Ralf Jahn, dass die auf Sortimentsabgrenzungen basierenden Corona-Regeln im Einzelhandel dem Grundsatz der Gleichbehandlung widersprechen und weder fair noch praxistauglich sind. „Niemand konnte erklären, warum Winterschuhe als täglicher Bedarf eingestuft wurden, Winterjacken dagegen nicht.“ Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes sei absolut nachvollziehbar, betont der IHK-Chef.
Dank des Urteils kommt auch wieder ein wenig mehr Klarheit in die Regelungen. „Die unterschiedlichen Bestimmungen haben die Menschen nur verunsichert“, sagt Bachmann. Immerhin: Die Kunden reagierten fast durchgehend verständnisvoll. Und der Aufwand für die Kontrolle des Impfnachweises hielt sich letztendlich in Grenzen. Mehr noch: Manche fühlten sich in einem nicht so vollen Kaufhaus durchaus wohl. Diese Rückmeldung hat auch Martina Oberndorfer erhalten. „Die Beratung konnte intensiver als sonst geführt werden.“