Kitzingen: So ist es in einer Notunterkunft wirklich
Autor: Ralf Dieter
Kitzingen, Mittwoch, 04. November 2015
Das Notwohngebiet in der Egerländer Straße in Kitzingen ist immer wieder Gesprächsthema. Kürzlich machten einige Bewohner mit Schildern auf ihre Situation aufmerksam: kein warmes Wasser in der Wohnung, die Toilette zu niedrig. Wie schaut es eigentlich in den Städten und Gemeinden im Landkreis aus?
Das Notwohngebiet in der Egerländer Straße in Kitzingen ist immer wieder Gesprächsthema. Kürzlich machten einige Bewohner mit Schildern auf ihre Situation aufmerksam: kein warmes Wasser in der Wohnung, die Toilette zu niedrig, um sich richtig setzen zu können. Die Stadt Kitzingen hat reagiert. In der nächsten Woche ist ein Ortstermin geplant. Der soll als Vorbereitung für eine Sondersitzung dienen. Das Thema lautet dann ganz allgemein: die städtische Wohnungspolitik. Aber wie schaut es eigentlich in den Städten und Gemeinden im Landkreis aus?
„Weitgehende
Einschränkungen der
Wohnansprüche müssen hingenommen werden.“
Horst Reuther kramt den Schlüssel hervor und schließt die Tür zum Nebengebäude der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen auf. In der Bismarckstraße 22 war früher eine Werkstatt und das Bildungs- und Schulungsinstitut (bsi). Jetzt überlegen die Verantwortlichen der Verwaltungsgemeinschaft, was sie mit dem Gebäude anfangen sollen. Geht es nach dem VG-Vorsitzenden wird im Erdgeschoss eine kleine Wohnung für Obdachlose eingerichtet, auf die alle fünf VG-Gemeinden zurückgreifen können. Die vorgeschriebenen Mindestanforderungen sind erfüllt: Wasser, Strom, Tageslicht. Reuther würde Schlafmöglichkeiten bereitstellen und eine Dusche einbauen lassen.
Von den Mitgliedsgemeinden Biebelried, Buchbrunn, Mainstockheim und Sulzfeld hat bislang nur Albertshofen eine Notunterkunft – einen Wohncontainer mit Wasser- und Stromanschluss. Die anderen vier Gemeinden weichen im Fall der Fälle auf eine Pension aus. Die Belegungen sind allerdings übersichtlich. Sechs Fälle gab es in den letzten Jahren, vier davon alleine in Albertshofen.
Wird ein Mensch obdachlos, muss die Gemeinde, in der er zuletzt gemeldet war, eine Unterbringung bereitstellen. Die Notunterkunft ist immer nur eine vorübergehende Maßnahme heißt es auf der Internetseite des Bayerischen Innenministeriums. „Sie muss daher nur den Mindestanforderungen einer menschenwürdigen Unterbringung genügen.“ Was das im Detail heißt, wird in der Verwaltungsvorlage nicht klar. „Weitgehende Einschränkungen der Wohnansprüche müssen hingenommen werden“, heißt es. Obdachlose könnten keine „wohnungsmäßige Versorgung“ verlangen.