Im Landkreis Kitzingen werden in wenigen Tagen Truppenübungen der Bundeswehr durchgeführt. Das Landratsamt gibt Hinweise für Anwohner.
Im Zeitraum vom 08.07.2024 bis zum 09.07.2024 führt eine Einheit der Bundeswehr eine Truppenübung durch. Dabei wird auch der Landkreis Kitzingen im Raum Iphofen beansprucht, wie das Landratsamt in einer Pressemitteilung bekannt gibt. Vom 09.07.2024 bis zum 14.07.2024 wird es außerdem Truppenübung einer Bundeswehr-Einheit im Raum Rüdenhausen geben. Aufgrund der niedrigen Anzahl der Teilnehmer ist nicht mit nennenswerten Belastungen zu rechnen.
Das Landratsamt legt der Bevölkerung, insbesondere Spaziergängern, Joggern und Geocachern nahe, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe und den Soldaten fernzuhalten! Jagdausübungsberechtigte werden generell um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten, denn es ist nicht bekannt, wo sich die Truppe im Übungsgebiet zeitweise aufhalten wird. Außerdem wird auf Gefahren hingewiesen, die von liegen gebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dgl.) ausgehen. Bürger werden gebeten, jeden Fund umgehend der Polizeiinspektion Kitzingen zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Zur Abwicklung von Manöverschäden erteilen die Gemeinden sowie das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart, Postfach 10 52 61, 70045 Stuttgart, für die Bundeswehr und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Schadensregulierungsstelle des Bundes - Regionalbüro Ost, Drosselbergstr. 2, 99097 Erfurt, für die ausländischen Streitkräfte nähere Auskünfte (Manöverbekanntmachung vom 04.12.2008).
Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden. Im Falle von Manöverschäden, die von NATO-Streitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der den Schaden verursachenden Übung schriftlich bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeit-punkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der o. g. Regulierungsstelle geltend zu machen (http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/10553265494).
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