Kreistag will Sitzverteilungsverfahren beibehalten
Autor: Norbert Hohler
Kitzingen, Freitag, 14. April 2017
Der Kitzinger Kreistag ist mit klarer Mehrheit dafür, das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz in seiner bisherigen Form beizubehalten und nicht anzutasten.
Der Kitzinger Kreistag ist mit klarer Mehrheit dafür, das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) in seiner bisherigen Form beizubehalten und nicht anzutasten. Bei der jüngsten Kreistags-Sitzung stimmten – von der CSU abgesehen – alle Fraktionen dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu (Abstimmungsergebnis: 37:19), eine Gesetzesinitiative der CSU-Landtagsfraktion zurückzuweisen.
Welches Verfahren?
In der Auseinandersetzung geht es um die Frage, nach welchem Verfahren Sitze in Gremien wie zum Beispiel Stadt- oder Gemeinderäten künftig verteilt werden sollen. Die CSU-Landtagsfraktion tritt dafür ein, das so genannte Sitzzuteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer durch das Verfahren nach d?Hondt zu ersetzen. Hintergrund des Streits ist, dass das derzeit angewendete Verfahren eher den kleinen Parteien zugute kommt. Sollte das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz hingegen geändert werden, wäre die CSU größter Profiteur.
1#googleAds#100x100Landrätin Tamara Bischof hat den Kreistags-Beschluss inzwischen an Landtagspräsidentin Barbara Stamm aus Würzburg geschickt. Der Abstimmung war eine Debatte im Kreistag vorangegangen, Thema war auch die Frage der Zuständigkeit.
Kreistag wäre direkt betroffen
Diese liegt laut Auskunft des Bayerischen Landkreistages vor, wie Landkreis-Pressesprecherin Corinna Petzold auf Anfrage erklärte. Der Kreistag wäre zum Einen von einer Gesetzesänderung (Artikel 35) direkt betroffen. Und der Kitzinger Kreistag hat zudem den Passus der Mustergeschäftsordnung des Landkreistages übernommen, wonach die Mitglieder des Kreisausschusses vom Kreistag nach dem Verfahren Hare-Niemeyer ermittelt (§ 33 Abs. 2) werden.
Ihren Antrag begründen die Grünen auch damit, dass der Bayerische Landtag 2010 einstimmig für Wahlen auf kommunaler Ebene das Sitzungszuteilungsverfahren nach d?Hondt abgeschafft hat, das vom Verfassungsgericht für Landtagswahlen ohnehin als verfassungswidrig verboten worden ist. Bei Kommunalwahlen hingegen sei es „gerade noch verfassungsgemäß“.
Die CSU begründet ihren Vorstoß mit Blick auf AfD und Andere damit, dass „schlimme Folgen der Zersplitterung“ verhindert werden sollen, Parlamente arbeitsunfähig werden könnten. Die Auseinandersetzung dürfte anhalten – Ausgang offen.