Die Stadt Kitzingen informiert über die Regeln der kommenden Stillen Tage.
Die Stadt Kitzingen weist in folgender Pressemitteilung auf die Vergnügungsbeschränkungen an den Kartagen hin. Nach dem Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage gelten sowohl der Gründonnerstag als auch der Karfreitag und Karsamstag als stille Tage.
An diesen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der ernste Charakter gewahrt wird. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag. Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen aller Art verboten. Für Veranstaltungen in Schank- und Speisewirtschaften oder öffentlichen Vergnügungsstätten gilt die Bestimmung durchgängig, am Gründonnerstag von 2 bis 24 Uhr.