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Fitnessstudio clever fit erhöht Mitgliedsbeiträge - Verbraucherzentrale widerspricht


Autor: Isabel Schaffner

Kitzingen, Montag, 14. November 2022

Eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge zum 1. November 2022 bei einem Kitzinger clever-fit-Studio ohne Vorabinformation sorgt für Ärgernis unter Mitgliedern. Das Studio beruft sich auf sein Recht. Doch die Verbraucherzentrale entkräftet die Argumente.
Darf clever fit Kitzingen die Mitgliedsbeiträge für sein Fitnessstudio erhöhen, ohne die Kundschaft im Vorfeld zu informieren? Laut der Verbraucherzentrale nur unter bestimmten Bedingungen.


  • Fitnessstudio clever fit Kitzingen erhöht Mitgliedsbeiträge einseitig
  • Enttäuschtes Mitglied vermisst Information und plant Kündigung
  • Fitnessstudio beruft sich auf Gesetz und "Störung der Geschäftsgrundlage"
  • Verbraucherzentrale äußert sich zu Begründung und Rechten der Verbraucher

Wie muss ein Fitnessstudio seine Mitglieder informieren, wenn es die Preise erhöht? Ein Leser aus dem Raum Kitzingen hat sich mit dieser Frage an inFranken.de gewandt. Er habe eine derart große Enttäuschung erlebt, dass er plane, seinen Vertrag zu kündigen. Die Franchisenehmer des Studios wehren sich gegen die Vorwürfe. 

Clever-fit-Studio in Kitzingen erhöht Beitrag unangekündigt - Mitglied sieht das nach Abbuchung auf Kontoauszügen

Seit dem 1. September 2021 sei der Mann, mit dem inFranken.de sprach und der anonym bleiben möchte, Mitglied in einem clever-fit-Studio in Kitzingen. Zum November 2022 habe es dann die für ihn erste Erhöhung gegeben, berichtet er am Freitag (4. November 2022). Die Franchise-Fitnesskette war vor wenigen Wochen wegen einer Drehkreuz-Regelung in einem Studio in Minden in die Schlagzeilen geraten. Wer diese passierte, stimmte laut der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einer Preiserhöhung zu. Zuvor hatte das Studio demnach per Mail und Aushang auf die Erhöhung aufmerksam gemacht.

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Das Landgericht (LG) Augsburg verbot der Clever Fit GmbH laut dem Verband daraufhin generell diese Praxis. "Da gab es wenigstens einen Aushang, dass man mit dem Passieren den Vertrag bestätigt. Davon habe ich in meinem Fall nichts mitbekommen", so das empörte Mitglied aus Kitzingen. Nur auf den Kontoauszügen habe er den sieben Euro teureren Betrag von 32 Euro statt vormals 24,90 Euro entdeckt. "Das ist noch mal eine Nummer dreister", findet er.

Auf Anfrage bei der Servicekraft an der Anmeldung, ob es sich um eine Fehlbuchung handele, sei dies verneint worden. Steigende Energiekosten sei die Begründung gewesen, mehr habe er nicht erfahren können, schildert er. Er habe einen Zettel mit Bitte um Klärung hinterlegt, "doch bis dato hat mich offiziell noch niemand mit der Begründung kontaktiert."

Fitnesstudio sieht "wirtschaftlichen Zwang" wegen gestiegener Kosten

Nach Ansicht der Verbraucherzentralen haben Kunden und Kundinnen in derartigen Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Auch er wisse davon, "aber es ist ja schon abgebucht. Ich hatte keine Möglichkeit, zu widersprechen oder von einem Sofortkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Ich war etwas entsetzt, dass es so einfach ist, das SEPA-Mandat zu nutzen und den Preis zu erhöhen". Sein Fazit: "Ich werde zum Ende des Monats kündigen und mir ein neues Fitnessstudio suchen."

Auf Anfrage von inFranken.de äußern sich die Franchisenehmer in einer schriftlichen Stellungnahme: "Uns geht es derzeit ähnlich wie vielen anderen Betrieben - die erheblich gestiegenen Energiekosten, die Kosten für Material und gestiegene Lohnkosten führen dazu, dass wir die aktuellen, wirklich sehr günstigen Mitgliedsbeiträge so leider nicht fortführen können", heißt es dort.

Die "laufenden Kosten, insbesondere im Energiebereich und im Bereich der Hygieneartikel" seien "derart massiv angestiegen", dass man diese nur durch eine "entsprechende Anpassung der Mitgliedsbeiträge abfangen" könne. Hinzu komme "die Erhöhung des Mindestlohnes für unsere Trainer und gestiegene Gehälter bei unseren Partnerfirmen", so die Begründung. "Für uns besteht also ein wirtschaftlicher Zwang, die erhöhten Kosten durch eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge aufzufangen, damit wir auch weiterhin unsere umfangreichen Leistungen allen Mitgliedern gegenüber in der gewohnten Art und Weise anbieten können", heißt es weiter.

Unveränderter Vertrag unzumutbar? 

Warum aber wurde die Kundschaft zuvor nicht informiert? Inhaber und Franchisenehmer berufen sich in ihrer Antwort gegenüber inFranken.de auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). So regele es bei einer sogenannten Störung der Geschäftsgrundlage Paragraf 313 Absatz 1 BGB:

"Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann."

Die Auslegung des Studios laut Stellungnahme: "Verträge können aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse und schwerwiegender Veränderungen einseitig angepasst werden, soweit die Anpassung für beide Seiten zumutbar ist. Vor dem Hintergrund dieser Situation erlauben wir uns daher, mit Wirkung zum 1. November 2022 unsere Beiträge sowohl für Neumitglieder als auch für Bestandsmitglieder um 7 Euro zu erhöhen", heißt es in dem Statement weiter. Die neuen Preise seien "aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation" vom Steuerberater des Studios ermittelt worden, "um weiterhin unsere Kosten decken zu können".

Verbraucherzentrale widerspricht: "Paragraf reicht lange nicht aus"

Simone Bueb, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bayern, betont gegenüber inFranken.de, dieser Paragraf könne hier nicht herangezogen werden. "Es gibt noch keine Urteile dazu, aber wir sind der Meinung, dass der Paragraf noch lange nicht ausreicht." Die Tatsache, dass ein unveränderter Vertrag für das Studio unzumutbar und wirtschaftlich nicht mehr tragbar sei, "müsste es erst einmal nachweisen", so Bueb.

Zulässig wäre die einseitige Erhöhung, wenn sie in den AGB festgehalten sind. "Wenn es keine Klausel gibt, dass das Studio die Beiträge erhöhen darf, darf es sie auch nicht einseitig erhöhen", schildert die Rechtsexpertin. Die AGB von Clever Fit (sowohl online als auch im Mitgliedsvertrag, der der Redaktion vorliegt) erhalten keine derartigen Regelungen zu Preiserhöhungen. Die Mitglieder könnten laut Bueb einen schriftlichen Widerruf bei dem Studio und ihrer Bank einlegen und den abgebuchten Betrag zurückfordern.

Preise zu erhöhen liege in der Zuständigkeit der einzelnen Studios: "Die Erhöhungsmaßnahme wurde nicht von clever fit (clever fit Zentrale) selbst, sondern von uns als Franchisenehmer durchgeführt", schreiben die beiden Verantwortlichen. Man könne als Franchisegeber zwar gewisse Rahmenbedingungen vorgeben, habe "aber keinerlei Einfluss auf die konkrete Preisgestaltung in den Studios", bestätigt Clever Fit auf Anfrage von inFranken.de