Die "laufenden Kosten, insbesondere im Energiebereich und im Bereich der Hygieneartikel" seien "derart massiv angestiegen", dass man diese nur durch eine "entsprechende Anpassung der Mitgliedsbeiträge abfangen" könne. Hinzu komme "die Erhöhung des Mindestlohnes für unsere Trainer und gestiegene Gehälter bei unseren Partnerfirmen", so die Begründung. "Für uns besteht also ein wirtschaftlicher Zwang, die erhöhten Kosten durch eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge aufzufangen, damit wir auch weiterhin unsere umfangreichen Leistungen allen Mitgliedern gegenüber in der gewohnten Art und Weise anbieten können", heißt es weiter.
Unveränderter Vertrag unzumutbar?
Warum aber wurde die Kundschaft zuvor nicht informiert? Inhaber und Franchisenehmer berufen sich in ihrer Antwort gegenüber inFranken.de auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). So regele es bei einer sogenannten Störung der Geschäftsgrundlage Paragraf 313 Absatz 1 BGB:
"Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann."
Die Auslegung des Studios laut Stellungnahme: "Verträge können aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse und schwerwiegender Veränderungen einseitig angepasst werden, soweit die Anpassung für beide Seiten zumutbar ist. Vor dem Hintergrund dieser Situation erlauben wir uns daher, mit Wirkung zum 1. November 2022 unsere Beiträge sowohl für Neumitglieder als auch für Bestandsmitglieder um 7 Euro zu erhöhen", heißt es in dem Statement weiter. Die neuen Preise seien "aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation" vom Steuerberater des Studios ermittelt worden, "um weiterhin unsere Kosten decken zu können".
Verbraucherzentrale widerspricht: "Paragraf reicht lange nicht aus"
Simone Bueb, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bayern, betont gegenüber inFranken.de, dieser Paragraf könne hier nicht herangezogen werden. "Es gibt noch keine Urteile dazu, aber wir sind der Meinung, dass der Paragraf noch lange nicht ausreicht." Die Tatsache, dass ein unveränderter Vertrag für das Studio unzumutbar und wirtschaftlich nicht mehr tragbar sei, "müsste es erst einmal nachweisen", so Bueb.
Zulässig wäre die einseitige Erhöhung, wenn sie in den AGB festgehalten sind. "Wenn es keine Klausel gibt, dass das Studio die Beiträge erhöhen darf, darf es sie auch nicht einseitig erhöhen", schildert die Rechtsexpertin. Die AGB von Clever Fit (sowohl online als auch im Mitgliedsvertrag, der der Redaktion vorliegt) erhalten keine derartigen Regelungen zu Preiserhöhungen. Die Mitglieder könnten laut Bueb einen schriftlichen Widerruf bei dem Studio und ihrer Bank einlegen und den abgebuchten Betrag zurückfordern.
Preise zu erhöhen liege in der Zuständigkeit der einzelnen Studios: "Die Erhöhungsmaßnahme wurde nicht von clever fit (clever fit Zentrale) selbst, sondern von uns als Franchisenehmer durchgeführt", schreiben die beiden Verantwortlichen. Man könne als Franchisegeber zwar gewisse Rahmenbedingungen vorgeben, habe "aber keinerlei Einfluss auf die konkrete Preisgestaltung in den Studios", bestätigt Clever Fit auf Anfrage von inFranken.de.
Abbuchung kann man doch innerhalb 8 Wochen widerrufen oder nicht????
Für die Methoden dieser Firma fallen mir so einige Begriffe ein.... nur seriös gehört ganz sicher nicht dazu.....
Nun ja, ich halte es immer so: Zum verarschen gehören immer noch mindestens 2 Seiten. Und wenn ich öffentlich jammere und selber keine Konsequenz daraus ziehe,... tja. Wenn auf Grund dieser Erhöhung die Kunden ihre Mitgliedschaft kündigen würden, wäre das Thema vom Tisch. Aber für mich sieht es im Moment so aus, dass man jammert um des jammern Willen.
Und: Eine Lastschrift kann ich zurückbuchen. Wenn ich denn wirklich will.