Kiesabbau: Erweiterung missfällt Segnitzern
Autor: Regina Sterk
Segnitz, Dienstag, 05. April 2016
Verärgerung gab es im Germeinerat Segnitz über Pläne zum weiteren Ausbau der Kiesgrube an der Gemarkungsgrenze nach Frickenhausen.
Verärgerung gab es im Germeinerat Segnitz über Pläne zum weiteren Ausbau der Kiesgrube an der Gemarkungsgrenze nach Frickenhausen. Einher geht damit offensichtlich zunehmender Lkw-Verkehr in der Gärtnergemeinde.
Die Firma Wüffert, die in der Kiesgrube Frickenhausen II seit Jahrzehnten Kies ausbaggerte, hat inzwischen neue Eigentümer, die den Abbau nach Ansicht des Bürgermeisters sehr viel energischer betreiben als ihre Vorgänger.
Nun soll die Abbausohle deutlich tiefer gelegt werden als bisher, außerdem geschieht der Abtransport nicht mehr mit Schiffen über den Main, sondern mit Schwerlastverkehr durch Segnitz. Nicht der einzige Punkt, über den sich der Bürgermeister ärgert. Zwar findet der Abbau auf Frickenhäuser Gemarkung statt, die Leidtragenden seien aber die Segnitzer.
Die fragliche Grube ist nahe am Ortsrand, alle zehn bis 15 Minuten fahre ein Lkw durch die schmalen Straßen. Und: Von den Plänen der Firma habe der Bürgermeister eher zufällig erfahren, die neuen Eigentümer hätte nie den Kontakt mit der Gemeinde gesucht. „Geheimniskrämerei“ nannte Löhr das und unterstellte, dass es hier nur um „schnelle Gewinnmaximierung und schnellstmögliche Totalausbeute“ gehe.
Sein Vorschlag: Die Firmenleitung solle daran erinnert werden, „weshalb mit der Firma Wüffert ein Vertrauensverhältnis bestand und warum angesichts dieses Vorgehens nun aber Sorgen und Unverständnis überwiegen“.
Dem schlossen sich die Räte an. Sauer aufgestoßen ist ihnen auch, dass als Grundlage für die Genehmigung der Tieferlegung ein Beschluss von 2004 gilt, der nach Ansicht des Gemeinderates so aber keine Gültigkeit mehr habe. „Wir müssen hier Geld für einen Rechtsbeistand in die Hand nehmen“, forderte Sebastian Kohrmann und stieß damit auf offene Ohren. Da die Einspruchsfrist bereits am 11. April endet, ist Eile geboten. So will die Gemeinde zunächst eine Terminverlängerung erwirken und dann die Rechtsaufsichtsbehörde oder einen Anwalt einschalten um strittige Fragen zu klären.