- Der Gemeinderat folgt einer Anregung von Gerhard Schenkel, vor einer Entscheidung über die Neugestaltung des Lehrergärtchens eine Ortseinsicht vorzunehmen. Damit könne der Regierung wegen der angestrebten Bezuschussung eine detaillierte Planung vorgelegt werden.
- Der Schützenverein erwarb das Schützenhaus und bat um einen Zuschuss auf der Grundlage der Förderung örtlicher Vereine. Die genehmigte Fördersumme beträgt 8684 Euro.
- Die kleinräumige Bevölkerungsprojektion 2020 ergibt für die Gemeinde einen Anstieg vor allem der älteren Bevölkerung bis 2039. Dazu müsse weiterer Wohnraum geschaffen werden.
- Bürgermeister Dusel präsentierte zur Umsetzung des Tourismuskonzeptes den Entwurf für das Programm "Genussort Sulzfeld am Main", den er als nicht überfrachtet und mit allen Bestandteilen – vor allem dem Begriff Genussort - flexibel einsetzbar beschrieb. Das Vorhaben kann über ILE mit 6000 Euro gefördert werden.
- Auf Anregung des Bürgermeisters beschloss der Gemeinderat, mit einem Workshop eine Überarbeitung der geltenden Gestaltungssatzung anzugehen.
- Die Gemeindekasse erhielt aus Bundesmitteln im Zuge der Covid-19-Pandemie eine Finanzzuweisung zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von 46 396 Euro.
- Die Gemeinde erhielt 2020 eine zweckgebundene Spende in Höhe von 20 Euro zugunsten der Denkmalpflege.
- Aus gegebenem Anlass rief Bürgermeister Dusel dazu auf, beobachtete illegale Ablagerungen mitzuteilen.
- Die Anfrage der Winzer, ob die Gemeinde die Hecken- und Kanalpflege übernehmen könne, wurde abgelehnt.
- Die Sicherung loser Ziegel im Anwesen Peuntgasse 4 kostet voraussichtlich 5000 Euro.
- Bei der Sanierung des Michelskellers soll anstelle eines Glasdaches ein von der Straßenseite nicht einsehbares geschlossenes Dach mit Lichtkuppel eingebaut werden. Der Antragsteller begründete die Planänderung mit ganztägiger Sonneneinstrahlung, die die darunter vorgesehene Küche wärmetechnisch nicht nutzbar mache. Eine Innenbeschattung sei aus Hygienegründen bedenklich. Obwohl sich Städteplaner Franz Ullrich unter Hinweis auf die Gestaltungssatzung ausgesprochen hatte, genehmigte der Bauausschuss diese Änderung. Ebenso erhob er entgegen der Gestaltungssatzung keine Vorbehalte gegen die Verwendung von Fenstersprossen aus Blei für ein Fenster.
- Der Bauausschuss revidierte einen Beschluss zu drei Fenstern in der Peuntgasse 15. Zwei Fenster, die das vorgegebene maß von 70 Zentimetern Breite unterschritten, müssen anders als zunächst festgelegt nicht zweiflügelig ausgeführt werden. Bei einem dritten Fenster bleibt die Auflage erhalten. Wegen des Verstoßes gegen die Gestaltungssatzung ist die Förderung ausgeschlossen.
- Gegen die Bebauungsplanänderungen der Stadt Ochsenfurt für die Obere Lehmgrube sowie der Stadt Kitzingen für den Von-Deuster-Park und die Befestigung des Parkplatzes am Bleichwasen gab es keine Bedenken.
- Der Antrag der Vinothek und des Hotelbetriebes Bernard, die Revisionsklappe eines Fettabscheiders auf öffentlichen Grund zu verlegen, wurde abgelehnt.
- Das Landratsamt monierte die unzulässige Errichtung eines Gartenhauses in der Hohe-Turm-Straße. Der Bauausschuss stimmte einem Vorschlag zur Abänderung von Stadtplaner Ullrich zu.