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Gericht: Knaller vom Vietnamesen-Markt


Autor: Frank Weichhan

Kitzingen, Donnerstag, 19. Januar 2017

Der Ausflug nach Tschechien auf den Vietnamesen-Markt sollte einem Zweck dienen: Geld sparen. Doch der Schuss ging nach hinten los und führte vor den Jugendrichter.
Illegale Böller (hier ein Symbolbild) versuchte ein junger Mann aus Tschechien in den Landkreis zu bringen – um Kormorane zu verjagen.


Eigentlich sollte der Ausflug der drei Kumpel nach Tschechien auf den Vietnamesen-Markt vor allem einem Zweck dienen: Günstig einkaufen, Geld sparen. Dass der Schuss Anfang September vergangenen Jahres nach hinten losging, lag an einem damals knapp 19-Jährigen. Ein Händler hielt dem jungen Mann Feuerwerks-Böller unter die Nase – und der konnte nicht widerstehen. Sechs Packungen mit je 20 Böller wechselten für zwölf Euro den Besitzer.

Auf der Rückfahrt kam es, wie es kommen musste: Der Wagen der jungen Leute wurde direkt an der Grenze von der Polizei angehalten und kontrolliert. Natürlich fielen die verbotenen Böller sofort ins Auge – ihnen fehlte das vorgeschriebene Sicherheitszeichen. In diesem Moment schwante dem 19-Jährigen so langsam, dass er einen ziemlich großen Fehler gemacht hatte. Es ist nicht das erste Mal, dass der junge Mann gegen Gesetze verstößt. 2015 brachte ihm der Besitz von Betäubungsmitteln 16 Stunden soziale Hilfsdienste ein. Weil das noch nicht reichte, kam der gelernte Koch wenig später auch noch mit dem Waffengesetz in Konflikt, weil er mit einer Soft-Air-Pistole im Kitzinger Klosterforst herumgeballert hatte. Diesmal lag die Zahl der Sozialstunden bei 24, dazu kam eine 200-Euro-Geldauflage. 1#googleAds#100x100

„Mit den Böllern wollte ich Kormorane verjagen.“
Der 19-jährige Angeklagte über den Grund des Kaufes

Alles keine allzu großen Vergehen, allerdings ging es um Bereiche, bei denen der Gesetzgeber keinen Spaß versteht und die Sanktionen entsprechend hart sind. Auch diesmal ist das Vergehen nicht übermäßig groß, aber es kommt eben eine weitere erlesene Strafvorschrift hinzu: „Einfuhr explosiver gefährlicher Stoffe“ steht in der Anklage.

Bei den Feuerwerkskörpern lag die Hoffnung des Angeklagten auf mehr Lautstärke. Sie waren kompakter, durchschlagskräftiger und sollten besser knallen, hatte der Händler versprochen. Genau das kam dem Käufer entgegen: Er gehörte damals einem Angelverein an. Das passionierte Hobby war jedoch gleichzeitig ein Ärgernis: Die fischvertilgenden Kormorane waren längst zum Feindbild geworden. Die wollte der Angeklagte mit Hilfe des Donner-Feuerwerks auf eigene Faust vertreiben. Auf handelsübliches Feuerwerk, das hatte der 19-Jährige scheinbar längst herausgefunden, reagierten die Tiere nicht.

Inzwischen ist die Angelleidenschaft wohl erloschen, jedenfalls betont der Angeklagte, nicht mehr dem Angelverein anzugehören. Ansonsten jedoch – so berichtet es die Vertreterin des Jugendamtes dem Kitzinger Jugendrichter bei der Verhandlung am Amtsgericht – ist der Angeklagte durchaus in das eine oder andere Vereinsleben integriert. Den Sprung ins Leben habe er noch vor sich, im Moment bevorzuge er noch daheim bei seinen Eltern „einen geschützten Rahmen“. Was denn auch der Grund ist, weshalb aktuell Jugend- statt Erwachsenenstrafrecht in Frage kommt.

So explosiv der Vorwurf in der Anklageschrift klang, so sehr schrumpfte die Tat am Ende zusammen. Zwar waren sich alle Beteiligten einig, dass der 19-Jährige trotz der beiden vorangegangenen Taten „nicht schlauer“ geworden ist. Um eine Verurteilung kommt er dennoch herum und das Verfahren wird eingestellt, dafür geht's an den Geldbeutel: Der Zwölf-Euro-Kauf wird mit einer Geldauflage von 1000 Euro geahndet. Freuen darf sich darüber der Kitzinger Kreisverband des Roten Kreuzes.