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Gerangel um Parkplatz


Autor: Frank Weichhan

Kitzingen, Dienstag, 19. April 2016

Es gibt sie, diese Tage, an denen alles zusammenkommt. Mitte November vergangenen Jahres war so ein Tag für einen 68-Jährigen aus dem Raum Ochsenfurt.


Es gibt sie, diese Tage, an denen alles zusammenkommt. Mitte November vergangenen Jahres war so ein Tag für einen 68-Jährigen aus dem Raum Ochsenfurt. Der Mann wollte eigentlich seine Frau, die sich am Vortag den Arm gebrochen hatte, zu einer weitergehenden Untersuchung in die Würzburger Uni-Klinik fahren.

Zuvor machte der Rentner noch einen Stopp bei seinem Hausarzt, weil er am Morgen bei sich Blut im Urin festgestellt hatte und zudem unter Nierenschmerzen litt. Der Hausarzt schlug Alarm und schickte seinen Patienten umgehend für eine genaue Kontrolle zu einem Spezialisten nach Kitzingen.

Als das Rentnerehepaar dort ankommt, gibt es zu allem Überfluss auch noch ein Problem bei der Parkplatzsuche: Der 68-Jährige versucht in eine Lücke zu kommen, die bereits eine Frau zuvor für sich erspäht hatte. Die Frau gewann den Kampf um den Parkplatz – und musste sich dafür unfreundliche Worte vor dem Unterlegenen anhören. Mit „Blöde Kuh“ und „Drecksmensch“ ließ der Mann seinem Frust freien Lauf.

Die herbeigerufene Polizei versuchte zu schlichten und versuchte vor Ort eine Art Täter-Opfer-Ausgleich durchführen. Der Rentner wäre auch bereit gewesen, sich zu entschuldigen. Alleine, die Frau wollte die Entschuldigung nicht annehmen und bestand auf eine Anzeige.

Auch wenn der Mann vor einigen Jahren schon zweimal unangenehm im Straßenverkehr aufgefallen ist und sich saftige Geldstrafen abholte und auch schon auf seinen Führerschein verzichten musste – so ist das allgemeine Verständnis für diesen speziellen Fall bei allen Beteiligten im Gerichtssaal groß.

„Übertriebene Kosennamen“

Der Verteidiger spricht von „höchst unglücklichen“ Umständen. Sein Mandant habe sich in einer Notlage befunden und gar nicht bemerkt, dass die Frau auf die gleiche Parklücke ausgewesen sei. Auch seien die Beschimpfungen gar nicht so wild gewesen: „In Franken sind das übertriebene Kosenamen!“

Ganz so locker wollte der Kitzinger Strafrichter die Sache dann aber doch nicht sehen. Am Ende läuft es auf eine kleine Geldstrafe hinaus. Gegen den 68-Jährigen, der ebenso wie seine Frau mit knapp 600 Euro Rente auskommen muss, wird eine Geldstrafe von 450 Euro (30 Tagessätze zu je 15 Euro) verhängt.