Ampelregelung und Höhenbeschränkung: KT 50 bei A3-Brücke in Geiselwind verengt

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Geiselwind: KT 50 bei A3-Brücke eingeengt - Ampelregelung und Höhenbeschränkung
Geiselwind: KT 50 bei A3-Brücke eingeengt - Ampelregelung und Höhenbeschränkung
Thomas / pixabay.com (Symbolbild)

Die KT 50 bei der A3-Brücke in Geiselwind ist ab Montag, 18. März 2024, verengt.

Wie die A3 Nordbayern GmbH & Co. KG in folgender Pressemitteilung erklärt, wird im Rahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB A3 zwischen den Autobahnkreuzen Biebelried und Fürth/Erlangen das Bauwerk BW 333a, das die Kreisstraße KT 50 zwischen Hutzelmühle und Hohnsberg unter der BAB A3 unterführt, neu gebaut. Im nächsten Arbeitsschritt wird das Traggerüst für die Schalung eingebaut. Der Einhub der Querträger erfolgt in verlängerten Rotphasen der Ampelschaltung (max. 10 Minuten).

Vom 18.03.2024 ca. 10:00 Uhr bis voraussichtlich 17.05.2024 ca. 14:00 Uhr wird die Fahrbahn der KT 50 im Bereich des Bauwerks daher auf einen Fahrstreifen verengt. Die Verkehrsregelung erfolgt mittels einer Ampel. Die Durchfahrt für Fahrzeuge mit einer zulässigen Höhe inklusive Ladung von mehr als 3,60 m ist verboten.

Die A3 Nordbayern GmbH & Co. KG dankt den betroffenen Anwohnern und Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis und bittet um erhöhte Aufmerksamkeit im Bereich der Baustelle.