Gasthaus Stern kostet Millionen
Autor: Robert Haaß
Mainstockheim, Sonntag, 14. Februar 2016
Millioneninvestitionen gehen Räten leicht von der Hand, bei kleineren Beträgen wird lange diskutiert, wie auch im Mainstockheimer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.
Millioneninvestitionen gehen Räten leicht von der Hand, bei kleineren Beträgen wird lange diskutiert, wie auch im Mainstockheimer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Wie schon im Dezember beschlossen, bewirbt sich Mainstockheim mit der Sanierung des ehemaligen Gasthauses Stern für Zuschüsse aus dem Kommunalinvestitionsprogramm. Erneuert werden musste die Kostenschätzung der Planung aus dem Jahr 2013, die nun bei 2,77 Millionen Euro liegt. Der Zuschuss der Denkmalpflege soll 732 000 Euro betragen, so dass der Eigenanteil der Gemeinde am Ende bei einer knappen Million Euro liegt. Im April erfährt Mainstockheim, ob der Zuschuss kommt. Der Beschluss fiel einstimmig ohne Diskussion.
In Sachen Internetpräsenz geht Mainstockheim eigene Wege: Die Homepage wird von Mainstockheimern gestaltet und nicht von einem externen Büro. Bis zu den Wahlen 2014 geschah dies durch ein Gemeinderatsmitglied und vier „Externe“. Die erhielten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Entschädigung von insgesamt 1000 Euro pro Jahr, also 200 Euro pro Kopf. Seit den Wahlen hat sich die Zusammensetzung geändert: Nun sind es drei Gemeinderäte und drei „Externe“, die Aufwandsentschädigung ist aber, weil durch eine Satzung geregelt, bei 1000 Euro geblieben.
Schon im November beschlossen die Räte, die Satzung zu ändern. Dabei sollte, so der Vorschlag, die Obergrenze aufgehoben und pro Person und Jahr eine Entschädigung von 200 Euro festgelegt werden. Dem wurde die Verwaltung gerecht und legte eine entsprechende Satzungsänderung vor.
Der Wegfall der Obergrenze allerdings regte nun den Widerspruch einiger Gemeinderäte: Nun könnte das Homepage-Team stark anwachsen so die Befürchtung – und damit auch die Kosten. Eine Angst, die Bürgermeister Karl-Dieter Fuchs nicht teilte: Das „Korsett“ sollte nicht wieder so eng geschnallt werden. Mit 6:4 Stimmen nahm das Gremium den Verwaltungsvorschlag an, „als Pauschalbetrag von jährlich bis zu 200 Euro für die Tätigkeit“ anzusetzen – und das ohne Obergrenze.