Druckartikel: Freispruch, Anklage, Urteil

Freispruch, Anklage, Urteil


Autor: Redaktion.

Kitzingen, Sonntag, 01. Juni 2014

Es sah beim Schöffengericht in Würzburg nach einem 08/15-Fall wegen schwerem Diebstahl aus: 24-Jähriger aus Kitzingen, Lagerarbeiter, vier Vorstrafen, Drogenkonsument, soll kurz nach Verbüßen einer längeren Freiheitsstrafe bereits wieder als Einbrecher „zugeschlagen“, Türen oder Fenster ausgehebelt und aufgebrochen haben. Doch es wurde eine richtig interessante Verhandlung mit nicht alltäglichem Verlauf.


Es sah beim Schöffengericht in Würzburg nach einem 08/15-Fall wegen schwerem Diebstahl aus: 24-Jähriger aus Kitzingen, Lagerarbeiter, vier Vorstrafen, Drogenkonsument, soll kurz nach Verbüßen einer längeren Freiheitsstrafe bereits wieder als Einbrecher „zugeschlagen“, Türen oder Fenster ausgehebelt und aufgebrochen haben. Doch es wurde eine richtig interessante Verhandlung mit nicht alltäglichem Verlauf.

Weil der Anklage-Vorwurf „schwerer Diebstahl“ nicht zu beweisen war, hat Staatsanwältin Isabell Neubacher nach einer kurzen Pause und „Fleißarbeit“ in ihrem Dienstzimmer eine neue Anklage wegen Hehlerei präsentiert, die dann zu einer Verurteilung führte: Ein Jahr und drei Monate, trotz der Vorstrafen noch einmal Bewährung, aber eine Bewährungszeit von fünf Jahren.

Ein „richtiges Damoklesschwert“, das sogar Rechtsanwalt Klaus Spiegel (Würzburg) als Verteidiger beantragt hatte, damit sein Mandant künftig die Finger lässt von solchen Sachen. Regelmäßig muss der 24-Jährige außerdem zum Drogen-Test – auf seine Kosten.

Nach drei nächtlichen Einbrüchen im Kitzinger Stadtgebiet, in die Büros einer Weinkellerei, eines Restaurants und eines Malermeisters, ohne Zeugen und verwertbare Spuren am Tatort, hatte wieder einmal Kommissar „Zufall“ die Ermittlungen vorangebracht: Über Notruf verständigte eine Frau die Polizei, dass sie von ihrem Sohn geschlagen und getreten worden sei. Sie wolle, dass er die Wohnung verlässt, aber er gehe nicht.

Als eine Polizeistreife vor Ort eintraf, sagte der Bruder des Randalierers, man solle sich mal in dessen Zimmer das „Warenlager“ anschau-en. Er vermute, dass alles gestohlen ist. Tatsächlich fand man da Gegenstände aus den drei ungeklärten Einbrüchen: Laptop, Bildschirm, eine antike Briefwaage, Schreckschuss-Waffen, um Vögel in den Weinbergen zu verscheuchen, eine Kamera, Briefmarken. Der angerichtete Sachschaden war meist genauso hoch wie der Wert der Beute.

„Dass die Justiz so schnell reagiert, im Interesse des Betroffenen, habe ich in meinen vielen Berufsjahren vorher noch nie erlebt.“
Der Verteidiger des Angeklagten

Nun erklärte der Angeklagte vor Gericht, mit Einbrüchen habe er nichts zu tun. Einen Laptop habe er über Ebay-Kleinanzeigen gekauft, von einem Mann aus Schweinfurt, mit dem er sich am Falterturm in Kitzingen kurz getroffen hatte, Name und Autokennzeichen unbekannt. Die anderen Sachen habe er von einem Kumpel aus Kitzingen gekauft, dessen Namen er vor Gericht auch nannte. Dass alles, was der anschleppte, gestohlen ist, sei ihm klar gewesen. Mit den Schusswaffen habe er es an Silvester krachen lassen wollen, sonst sei da nichts geplant gewesen.

Ein Zeuge hat zwar vor Gericht gesagt, der Angeklagte habe ihn, als man sich im vergangenen Jahr mal auf der Straße traf, gefragt, ob man nicht wieder mal zusammen einen Einbruch machen könnte, aber zu beweisen war damit nichts. Eine Schuh-Spur von einem der Tatorte passte zu Schuhen, die man beim Angeklagten fand, aber es war nur ein Hinweis auf die Marke und nichts „Individuelles“ dran.

Mit einer bei einem der Einbrüche gestohlenen EC-Karten hat der oder einer der Einbrecher kurz vor und kurz nach Mitternacht jeweils 1000 Euro an einem Geldautomaten in Kitzingen abgehoben, aber die Fotos der Überwachungskamera in der Sparkasse waren so schlecht, dass auch für das Bayerische Landeskriminalamt eine Auswertung und ein Vergleich eines „Kapuzenmannes“ mit einem Foto des Angeklagten unmöglich war.

Da der Angeklagte die Hehlerei zugab, verfasste Staatsanwältin Isabell Neubacher dafür eine Nachtragsanklage. Die ist in den Prozess eingeführt worden, Rechtsanwalt Spiegel und der Angeklagte verzichteten auf die Einhaltung der üblichen Fristen und so kam es, dass der Lagerarbeiter im Zusammenhang mit dem Anklagevorwurf „drei schwere Diebstähle“ freigesprochen, für die Hehlerei verurteilt wurde – da ist noch eine falsche Anschuldigung mit berücksichtigt. Anwalt Spiegel: „Dass die Justiz so schnell reagiert, im Interesse des Betroffenen, der will, dass ein Schluss-Strich gezogen werden kann, habe ich in meinen vielen Berufsjahren vorher noch nie erlebt.“

Bei seiner Vernehmung durch die Polizei hatte der Angeklagte einen flüchtigen Bekannten, mit dem er ab und zu mal was geraucht hat, als den Einbrecher und seinen Lieferanten des Diebesgutes bezeichnet.

Daraufhin war gegen den ermittelt worden, allerdings ohne Erfolg, zum Teil saß der nämlich zur Tatzeit in der Justizvollzugsanstalt Würzburg in anderer Sache. Warum er den Bekannten verdächtigt hat, dafür konnte der Angeklagte keinen Grund angeben: „Reiner Zufall“ sagte er, es hätte auch jeden anderen „erwischen“ können. Dann entschuldigte er sich bei dem Zeugen für die Unannehmlichkeiten.

Da der Lagerarbeiter wegen der Einbrüche seit sechs Monaten in Untersuchungshaft saß, jetzt aber freigesprochen wurde, steht ihm Haftentschädigung zu. Der Haftbefehl wurde sofort aufgehoben.