Zeit für weitere Untersuchungen des Abwassersystems hatte sich die Gemeinde Rödelsee noch genommen, um verlässliche Daten zu erhalten.
Zeit für weitere Untersuchungen des Abwassersystems hatte sich die Gemeinde Rödelsee noch genommen, um verlässliche Daten zu erhalten. Über 400 000 Euro zuzüglich den Baunebenkosten werden nun in den nächsten zwei Jahren investiert.
Andreas Lang von baurconsult stellte dem Ratsgremium am Montagabend den aktuellen Stand der Planung vor, die vom Landratsamt abgesegnet sei. Als Auflagen sind bis Ende des Jahres eine Messeinrichtung am Regenüberlaufbecken gefordert, bis Ende 2017 muss das Fremdwasser (derzeit 70 Prozent) geringer sein, bis Mitte 2018 soll die Sanierung des Regenüberlaufbeckens abgeschlossen sein und bis Mitte 2019 die gezielte Sanierung von Kanälen. Ein Zeitplan, der nach Aussage von Lang eingehalten wird. Denn in diesem Jahr stehen die offene Kanalsanierung und der Umbau des Regenüberlaufs mit Drosselstrecke (geschätzte Kosten: 60 000 Euro), die geschlossene Kanalsanierung im Bereich des Kirchplatzes in Fröhstockheim sowie beim Sammler auf dem Plan – Kosten: 56 000 Euro. 2017 dann geht es an die Betonsanierung des Regenüberlaufbeckens (168 000 Euro) und an die technische Ausrüstung (120 000 Euro).
Vier bis fünf Wochen wird dann das Überlaufbecken nicht zur Verfügung stehen, was mit dem Wasserwirtschaftsamt schon besprochen sei, erläuterte Lang.
Der gefundene und mittlerweile kontrollierte Altkanal in Fröhstockheim soll komplett stillgelegt und durch eine Dränageleitung ersetzt werden. Die fünf Hauptzuflüsse des Fremdwassers sind laut Lang lokalisiert. Bei den Stellen kommt das Wasser von Dränagen von Privatgrund. Hier sind nach Ansicht des Gemeinderats die Eigentümer gefordert, das Problem zu lösen.
In diesem Zusammenhang informierte Bürgermeister Burkhard Klein, dass der Gemeinderat die eingegangenen Widersprüche zu den Bescheiden über die Verbesserungsbeiträge behandelt hat. Teilweise seien Bescheide aufgehoben worden, teils seien die Betreffenden aber aufgefordert worden, ihren Widerspruch zurückzunehmen. Ein Bescheid müsse dem Landratsamt vorgelegt werden, weil sich der betroffene Bürger nicht gerührt habe.