Einfach aus Spaß an der Freud nahmen zwei türkische Jugendliche ein Fahrrad mit. Damit gingen sie kurze Zeit später der Kitzinger Polizei ins Netz. Ein Angeklagter erschien vor Gericht, der andere entzog sich der Verhandlung.
Man könnte auf den Gedanken kommen, unsere Gesellschaft sei ein großer Mitnahme-Markt. Was nicht mit Ketten oder Schlössern gesichert ist, gehört offensichtlich potentiell der Allgemeinheit oder denjenigen, die das Objekt der Begierde ohne Skrupel für ihre Zwecke nutzen wollen. Fahrräder werden diesbezüglich sehr gerne genommen.
Vor dem Kitzinger Amtsgericht wurde jetzt die Mitnahme, böse Zungen sprechen auch von Diebstahl, eines solchen Rades verhandelt. "Wir wollten es ganz sicher zurückbringen", beschwichtigte einer der beiden türkischstämmigen Angeklagten. Somit war es aus Sicht der beiden Jugendlichen gewissermaßen bloß geliehen.
Bevor die 350 Euro teure "Leihgabe" allerdings wieder ordnungsgemäß dem Eigentümer zurückgegeben hätte werden können, gingen die Beiden einem Beamten der Polizeidirektion Kitzingen ins Netz.
Der nahm das Rad an sich und übergab es kurze Zeit später dem rechtmäßigen Besitzer.
Nur ein Angeklagter erscheint Vor Gericht war allerdings nur der 17-jährige Hauptangeklagte mit seinem Vater als gesetzlichen Vertreter, nicht aber sein jüngerer Cousin erschienen. Der habe schließlich Schule und sein Vater sei in der Arbeit. Trotz ordnungsgemäßer Ladung stand somit das Gericht nur einem Angeklagten gegenüber. Dessen Fall wurde aus diesem Grunde isoliert behandelt.
Der Angeklagte machte auch gleich kurzen Prozess. Er gestand den Vorwurf ohne Wenn und Aber. "Wir wollten einfach ein wenig Spaß mit dem Rad haben". Es lehnte unversperrt am Fahrradständer einer Kitzinger Wohnanlage und machte einen neuwertigen Eindruck. Eine Viertelstunde fuhr der Angeklagte dann mit dem Rad quer durch Kitzingen, während sein Cousin nebenher lief.
Dann beendete die Polizei die Radtour.
Vater ist richtig sauer Der Vater des Angeklagten war sichtlich verärgert über die Aktion seines Sohnes. "Wir haben zuhause vier oder fünf Räder", berichtete der Familienvater kopfschüttelnd. "Ich weiß daher nicht, wieso die Jungs auf so eine dumme Idee kommen konnten". Er selbst hatte erst eine Woche vor Prozessbeginn von dem Vorfall erfahren, der sich im Oktober letzten Jahres ereignet hatte.
Wohl wissend, dass der Vater nicht gerade begeistert über die Vorladung vor Gericht sein würde, hatte sein Sohn ihm diese bewusst vorenthalten. Kleinlaut bereute dieser den Diebstahl: "Das war nicht gut von mir". Dass er auch mit einem Geständnis nicht ganz ungeschoren aus dem Fall rauskommen würde, war Vater und Sohn klar. "Strafe muss sein", gab sein Vater vor der Urteilsverkündung dem Richter mit auf den Weg.
"Er soll das nächste Mal darüber nachdenken, was er da macht".
Zum Nachdenken über die Folgen der Tat hat der junge Berufsschüler nun genügend Zeit. Da gegen ihn bisher noch keinerlei Einträge im Bundeszentralregister vorlagen, verurteilte das Gericht den Angeklagten zu 30 Stunden sozialer Hilfsdienste. Diese müssen auf Weisung der Jugendgerichtshilfe bis Ende April diesen Jahres abgeleistet sein.