Druckartikel: Ein Kopfstoß direkt auf die Nase

Ein Kopfstoß direkt auf die Nase


Autor: Frank Weichhan

Kitzingen, Dienstag, 23. August 2016

Es sollte ein lustiger Konzertabend werden. Doch dieser endete mit einem Nasenbruch und einer saftigen Geldstrafe.
justice


Es war so etwas wie ein Familienausflug: Die Mutter machte sich vergangenen Oktober mit ihren beiden erwachsenen Söhnen von Ochsenfurt auf den Weg nach Geiselwind, um beim „Monster-Festival“ mal richtig schön abzutanzen. Und das im Pogo-Bereich, wo Springen und Rempeln zum guten Ton gehören und scheinbar besonders viel Spaß bringen.

Es sollte ein kurzes Vergnügen werden: Gegen 20.30 Uhr, in einer Pause zwischen zwei Band-Auftritten, kam es aus dem Nichts heraus zu einer Eskalation: Die Frau sah plötzlich einen ihrer Söhne direkt vor der Bühne am Boden liegen. Als der Bruder zu Hilfe eilen wollte, bekam der ebenfalls Probleme: Er wurde von hinten angesprungen und erhielt einen Kopfstoß verpasst – direkt auf die Nase. Das alles spielte sich keine drei Meter entfernt von der 45-Jährigen ab, die erst gar nicht fassen konnte, was sich da vor ihr abspielte:

Nasenbeinbruch

„Ich habe so etwas vorher noch nicht gesehen – ich war entsetzt!“, erzählt sie dem Kitzinger Strafrichter, vor dem der Fall jetzt noch einmal aufgerollt werden musste.

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Während der zuerst am Boden liegende 20-Jährige, der von hinten von einem Unbekannten umgehauen worden war, letztlich glimpflich davonkommt, sind die Kopfstoß-Folgen für seinen 18-jährigen Bruder gravierend: Der Auszubildende handelte sich einen Nasenbeinbruch ein, der operiert werden musste. Zwar ging die Schwellung nach einigen Wochen zurück, die Nase aber blieb ein wenig breiter als vor dem Übergriff.

Während für die Brüder die Angriffe überraschend kamen und sie die Täter nicht wahrnehmen konnten, konnte die Mutter immerhin bei dem Kopfstoß für Aufklärung sorgen: Sie identifizierte einen 36-Jährigen aus dem Ruhrgebiet, der für seinen Ausraster einen Strafbefehl über 1800 Euro (60 Tagessätze zu je 30 Euro) bekam – und dagegen Einspruch einlegte.

Vor Gericht nun wehrt sich der Angeklagte zunächst vehement gegen den Vorwurf, er habe dem 18-Jährigen einen Kopfstoß verpasst. Seine Version geht so: Er habe Bier-Nachschub holen wollen und auf dem Weg einen Schlag aufs Ohr erhalten.

Nichts zu deuteln

Den Schläger habe er am T-Shirt gepackt, um ihn vor sich her in Richtung Sicherheitsdienst zu schieben. In diesem Moment habe er einen Schlag in den Rücken bekommen und sei nach vorne umgestürzt – und deshalb ohne Absicht auf den 18-Jährigen gefallen.

Während die Zeugenaussagen der Brüder nicht allzu viel weiterhelfen – beide haben die Angreifer nicht zu Gesicht bekommen – kann die Mutter um so bessere Aussagen machen: Sie hat den Kopfstoß genau gesehen. Im Grunde gibt es an dem Vorfall nichts zu deuteln – dennoch tut sich der Angeklagte aus unerfindlichen Gründen lange schwer, seinen Ausraster zuzugeben.

Erst nach mehreren Unterbrechungen und Beratungen mit seinem Verteidiger nahm der Mann, der bereits eine Vorstrafe wegen Beleidigung hat und für den sein Ausflug nach Geiselwind mit einem Urteil noch einmal erheblich teurer hätte werden können, schließlich den Einspruch zurück und akzeptierte die im Strafbefehl ausgesprochene Strafe von 1800 Euro.