Die Verhaftung auf dem Acker
Autor: Von unserem Redaktionsmitglied Frank Weichhan
Kitzingen, Sonntag, 13. Oktober 2013
Im Fortsetzungsprozess gegen einen Frührentner, der bei seiner Verhaftung ausfallend geworden war, kannte der Kitzinger Strafrichter kein Pardon: Der bereits für ein Jahr in Haft sitzende Mann bleibt vier weitere Monate hinter Gittern.
Im Fortsetzungsprozess gegen einen Frührentner, der bei seiner Verhaftung ausfallend geworden war, kannte der Kitzinger Strafrichter kein Pardon: Der bereits für ein Jahr in Haft sitzende Mann bleibt vier weitere Monate hinter Gittern.
Der Landwirt, der seit einem Unfall auf seinem Bauernhof zu 100 Prozent körperbehindert ist, hatte sich – wie berichtet – im Oktober vergangenen Jahres nicht festnehmen lassen wollen. Als er mit seinem Hund auf einem Acker spazieren ging und vier Polizisten auftauchten, um einen Haftbefehl zu vollstrecken, ging es rund: Der Mann versuchte zu flüchten, wehrte sich und hatte zur Begrüßung gleich mehrfach das unschöne Wort „Deppen“ in den Mund genommen.
Dass er überhaupt ins Gefängnis musste, lag an den jahrelangen Schwarzfahrten mit seinem Traktor. Dass er keinen Führerschein hatte, juckte den Rentner dabei ebenso wenig wie eine Verurteilung nach der anderen. Ab 2007 erhöhten sich die Strafen kontinuierlich und schließlich ging's geradewegs für ein Jahr ins Gefängnis.
Bis er dort landete, passierte jedoch einiges: Bei der Rangelei verletzte sich ein Polizeihauptmeister an Schulter und Ellenbogen und war einige Tage nicht einsatzfähig. Ein weiterer Polizist wurde gebissen, als er den Hund des Mannes wegführte.
Bei dem Fortsetzungstermin hatte der Angeklagte auf einen Nachbarn als Entlastungszeugen gehofft: Der soll die Verhaftung gesehen und gehört haben, dass das Wort „Deppen“ niemals gefallen sei. Indes: Der Nachbar wusste gar nicht, wie ihm geschah – er hatte von dem Vorfall auf dem Acker gar nichts mitbekommen.
Für den Angeklagten sprach zwar vor einiger Zeit eine von einem Gutachter attestierte „erheblich geminderte Schuldfähigkeit“ – was den Wüterich jedoch nicht vor einer weiteren Haftstrafe bewahrte. Für seine Unflätigkeiten, weil er sich laut Gericht bei der Festnahme „aktiv zur Wehr gesetzt“ und weil er zudem unter Bewährung stand, muss der Rentner vier weitere Monate einsitzen.