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Die Trennung nicht verkraftet


Autor: Frank Weichhan

Kitzingen, Dienstag, 29. Mai 2018

Dass die Ehe vorbei war, wollte der Mann einfach nicht wahrhaben. Deshalb landete er jetzt vor dem Kitzinger Strafrichter.


Dass die Ehe vorbei war, wollte der Mann einfach nicht wahrhaben. In jungen Jahren aus Kasachstan nach Deutschland umgesiedelt, lebte sich das Paar irgendwann auseinander. Sie ging arbeiten, wollte sich etwas aufbauen. Er entschied sich scheinbar für einen anderen Weg.

Gaunereien

Immer wieder schlugen kleinere und größere Gaunereien zu Buche, vor allem Diebstähle und Trunkenheit im Verkehr tauchen regelmäßig auf.

Das Paar versucht zunächst, in der einst gemeinsamen Wohnung so weit es geht getrennt zu leben. Doch es klappt nicht: Während die Frau eigentlich ihren Schlaf braucht, weil die Frühschicht wartet, macht er gerne die Nacht zum Tag. Er poltert rücksichtslos herum. Sie ist bald mit den Nerven am Ende und will schließlich nur noch eines: die endgültige Trennung.

Weil das auf normalem Weg nicht geht, wird das Amtsgericht eingeschaltet: Der 51-Jährige muss schließlich aus der Wohnung. Weil er das nicht akzeptiert und der Frau nachstellt, gibt es im Laufe des vergangenen Jahres einen Gewaltschutzbeschluss. Mit vielen Verboten: Er darf seine Noch-Frau nicht am Arbeitsplatz aufsuchen. Er darf sich nicht der Wohnung der Frau nähern. Er darf generell keinen Kontakt aufnehmen.

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Immer wieder gelauert

Doch was da auf dem Papier steht, juckt den Mann herzlich wenig. Er taucht eben doch am Arbeitsplatz auf. Er lungert nachts vor der Wohnung herum, beschmiert das Klingelschild und die Haustür. Versucht, seiner Frau aufzulauern.

Es sammelt sich einiges an im Sommer vergangenen Jahres. Dazu auch wieder Trunkenheit im Verkehr: Ende Juni 2017 wird er mit 2,8 Promille auf dem Fahrrad erwischt.

Inzwischen ist es für den 51-Jährigen steil nach unten gegangen: Er lebt teilweise auf der Straße, teilweise schläft er in der Küche seiner Mutter. Dazu immer wieder Diebstähle, die ihn schließlich hinter Gitter bringen: Vergangenen Herbst wird der Angeklagte zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Diese Strafe sitzt er aktuell in Würzburg ab, weshalb er jetzt zu seiner erneuten Verhandlung vor dem Kitzinger Strafrichter Peter Weiß wegen der Vergehen nach dem Gewaltschutzgesetz von der Polizei in Handschellen zu seiner Verhandlung gebracht wird.

Längerer Gefängnisaufenthalt

Klar ist: Es wird ein längerer Gefängnisaufenthalt, weit über die fünf Monate hinaus. Unter Einbeziehung der vorangegangenen Verurteilung werden es am Ende 13 Monate sein, die der Mann absitzen muss, weil er die Füße nicht stillhalten und seine Ex-Frau nicht in Ruhe lassen konnte.